Verwaltungsgericht sieht Lokalschließungen als rechtens an
In der deutschen Hauptstadt sind mehrere Gastronomen mit Eilanträgen gegen die erneute Schließung ihrer Restaurants vorerst gescheitert. Das Verwaltungsgericht wies die Anträge nach Angaben der Senatsverwaltung sowie der Beschwerdeführer ab. „Wir werden uns das in Ruhe ansehen und überlegen, ob wir Rechtsmittel zum Oberverwaltungsgericht einlegen“, teilte Anwalt Niko Härting, der 22 Gastronomen vertreten hatte, dazu mit. Insgesamt waren gegen die Zwangsschließungen rund 100 Eilanträge eingegangen, knapp 80 davon von Gastronomen.
„Gaststätten sind keine Treiber der Pandemie!“
Die Gastronomen fühlten sich vor allem ungleich behandelt, weil Friseurbetriebe sowie der gesamte Einzelhandel weiterhin öffnen dürfen. Sie argumentierten zudem, ihre Gaststätten seien keine Treiber der Pandemie, was die Richter jedoch zurückwiesen. „Die Aussage, Gaststätten trügen nicht wesentlich zur Verbreitung der Pandemie bei, sei nicht haltbar“, ließ ein Gerichtssprecher dazu verlauten. „Auch wenn das Robert Koch-Institut viele Ansteckungen auf den privaten Bereich zurückführe, ließen sich drei Viertel der Erkrankungen nicht mehr auf eine bestimmte Quelle zurückführen.“ (dpa/TH)