Corona-Maßnahmen

Veranstaltungsregeln in Deutschland aktualisiert

Menschen auf einer Tanzveranstaltung
Jedes Bundesland hat seine eigenen Regeln für Events und Veranstaltungen aufgestellt. (© deagreez/stock.adobe.com)
Nach den Beratungen von Bund und Ländern haben sich vielerorts auch die Bestimmungen geändert, was Großveranstaltungen und Events anbelangt. Hier eine kurze Zusammenfassung der Regelungen.
Donnerstag, 01.10.2020, 09:16 Uhr, Autor: Thomas Hack

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage wurden in einigen Bundesländern erneut die Regelungen geändert, die bei Events und Veranstaltungen gelten. Hier ein aktueller Überblick nach Bundesländern.

BADEN-WÜRTTEMBERG

Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 500 Menschen sind erlaubt.  Großveranstaltungen wie Volksfeste, auf denen kaum Hygienemaßnahmen durchsetzbar sind und die Kontakte nicht nachvollzogen werden können, bleiben bis mindestens Ende des Jahres verboten.

BAYERN

Die Wirte von Schankwirtschaften und Diskotheken dürfen ihre Räume für private und kulturelle Veranstaltungen vermieten. Beruflich oder dienstlich veranlasste Veranstaltungen wie Tagungen oder Kongresse werden unter gleichen Bedingungen zugelassen wie kulturelle Veranstaltungen – das heißt bei zugewiesenen Plätzen mit bis zu 400 Gästen im Freien und 200 in Innenräumen. Ohne Platzzuweisung liegt die Obergrenze bei 200 beziehungsweise 100 Menschen. Märkte ohne Volksfestcharakter wie kleinere Kunst- und Handwerkermärkte oder Flohmärkte ohne große Besucherströme werden im Freien unter Auflagen erlaubt. Zur Eindämmung der Infektionen setzt die Regierung auf Aufenthaltsbeschränkungen im öffentlichen Raum. Wenn der Inzidenzwert stabil über 50 steigt, sollen sich nur noch Personen von maximal zwei Hausständen, nahe Angehörige oder Gruppen von bis zu fünf Personen versammeln können. Das soll genauso für Versammlungen auf Privatgrundstücken oder Treffen in privat genutzten Räumen gelten.

BERLIN

Die maximal erlaubte Teilnehmerzahl bei Messen, Tagungen und gewerblichen Freizeitangeboten im Innenbereich liegt bei 750, ab Donnerstag sind 1000 möglich. Draußen dürfen bei solchen Veranstaltungen bis zu 5000 Menschen zusammenkommen, zuvor waren es bis zu 1000. Gastwirten, die sich nicht darum kümmern, Name und Telefonnummer ihrer Gäste festzuhalten, drohen Bußgelder. Je nach Schwere der Verstöße können bis zu 5000 Euro fällig werden.

BRANDENBURG

Veranstaltungen dürfen mit bis zu 1000 Menschen stattfinden, dazu zählen auch Gottesdienste und Konzerte. Abstands- und Hygieneregeln sowie im Freien ein geregelter Zutritt und in Räumen genügend Frischluft und das Erfassen von Personendaten müssen gewährleistet werden. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen sind bis Neujahr 2021 prinzipiell verboten. Für Autokinos oder ähnliche Veranstaltungen kann es in Einzelfällen Ausnahmen der Gesundheitsämter geben. In großen Stadien und Hallen erlaubt Brandenburg nun wieder mehr als 1000 Fans. Bei einer Kapazität von mehr als 5000 Plätzen dürfen 20 Prozent mit Zuschauern belegt werden. Außerdem gilt ein Alkoholverbot. Unter 5000 Plätzen greift die reguläre Obergrenze von maximal 1000 Menschen.

BREMEN

Veranstaltungen mit bis zu 250 Menschen in Innenräumen sind erlaubt. Unter freiem Himmel können bis zu 400 Personen zu einer Veranstaltung zusammenkommen. Voraussetzung für solche Zusammenkünfte ist ein Konzept, aus dem unter anderem hervorgeht, dass die Gäste den Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten können. Die Veranstalter müssen die Namen der Teilnehmenden protokollieren. Unter bestimmten Bedingungen sind auch größere Veranstaltungen und Messen möglich. Statt des Volksfestes Freimarkt wird in diesem Jahr ein temporärer Vergnügungspark organisiert – mit Auflagen und ohne Alkohol-Ausschank.

HAMBURG

Unter Auflagen sind Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmern im Freien und 650 Teilnehmern in geschlossenen Räumen zulässig. Zu den Fußballspielen des Hamburger SV und des FC St. Pauli sowie zu anderen Sportgroßveranstaltungen sind wieder mehr als 1000 Zuschauer zugelassen. Voraussetzung ist, dass die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner am Austragungsort kleiner als 35 und das Infektionsgeschehen klar eingrenzbar ist. Die Platzkapazität kann zu 20 Prozent ausgelastet werden.

HESSEN

Prinzipiell müssen Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen nicht genehmigt werden, es gelten aber Hygiene- und Abstandsregeln.
Zuschauer bei Amateur-Sportveranstaltungen sind bis zur Obergrenze von 250 prinzipiell erlaubt, sofern ein Hygienekonzept vorliegt und jedem Zuschauer drei Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN

In Räumen dürfen maximal 200 Menschen an Veranstaltungen teilnehmen, im Freien 500. In Ausnahmen können in Räumen auch bis zu 400 und im Freien bis zu 1000 Menschen zugelassen werden. Zu Profi-Sportveranstaltungen dürfen nach einem Beschluss wieder mehr Zuschauer kommen. Die zulässigen Obergrenzen sollen sich dabei nach der jeweiligen Spielstätte richten. Volksfeste bleiben verboten.

NIEDERSACHSEN

Noch bis mindestens 8. Oktober gilt für Veranstaltungen im Kulturbereich eine Obergrenze von 500 Besuchern für Innenräume und 1000 für Veranstaltungen im Außenbereich. Änderungen wird es frühestens danach geben.

NORDRHEIN-WESTFALEN

Veranstaltungen mit mehr als 1000 Gästen müssen mit dem Land abgestimmt werden – die Kommunen dürfen darüber nicht mehr alleine entscheiden. Für Veranstaltungen mit mehr als 500 teilnehmenden Personen gelten verschärfte Vorgaben. Zu Sportveranstaltungen dürfen unter bestimmten Bedingungen auch wieder mehr als 300 Zuschauer kommen. Bei großen Events mit mehr als 1000 Sport-Fans darf nur ein Drittel der Plätze belegt werden. Sonderregelungen gelten etwa in der Fußball-Bundesliga: dort dürfen gemäß einer Vereinbarung der Bundesländer nur 20 Prozent der Plätze belegt werden. Die Entscheidung über die Genehmigung von Zuschauern bei Fußballspielen soll künftig spätestens am Tag vorher entsprechend dem Infektionsgeschehen fallen. Ab dem Wert von 35 Neuinfizierten pro
100 000 Einwohner in sieben Tagen wären Zuschauer damit verboten

RHEINLAND-PFALZ

In Innenräumen dürfen sich bei Veranstaltungen, darunter auch Messen oder Märkte, bis zu 250 Menschen versammeln. Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 500 Menschen möglich, wenn der Abstand gewahrt bleibt und Kontaktdaten erfasst werden.

SAARLAND

Veranstaltungen unter freiem Himmel sind mit bis zu 900 Menschen zugelassen, in geschlossenen Räumen mit bis zu 450.

SACHSEN

Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern sind wieder erlaubt, allerdings nur, wenn in der Region des Veranstaltungsortes in den vergangenen sieben Tagen die Zahl der Neuinfektionen 20 pro 100 000 Einwohner nicht übersteigt. In Jazzclubs oder anderen kleineren Lokalitäten können Konzerte stattfinden. Bis zu 1000 Besucher dürfen bei Spielen und Wettkämpfen unter Auflagen zuschauen.
Für Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern wie etwa Fußballspielen gelten strengere Vorschriften: Eine Kontaktverfolgung muss gewährleistet sein und es darf in der Region nicht mehr als 20 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner geben.

SACHSEN-ANHALT

Bei professionell organisierten Veranstaltungen wie Fachtagungen, Vereinstreffen oder Parteiversammlungen sind unter freiem Himmel bis zu 1000 Menschen erlaubt. In geschlossenen Räumen ist die Teilnehmerzahl auf 500 begrenzt, ab 1. November dürfen es 1000 sein. Profisport- und Kulturveranstaltungen könnten nach besonderer Genehmigung durch Gesundheitsamt und Gesundheitsministerium mit deutlich mehr Teilnehmern möglich sein. Vom 1. November an können Clubs und Diskotheken wieder öffnen. Sie dürfen nicht mehr als 60 Prozent der maximal zugelassenen Besucherzahl einlassen. Es müssen Anwesenheitslisten geführt und Mindestabstände beachtet werden. Auch Prostitutionsstätten dürfen wieder öffnen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN

Veranstaltungen im Freien sind für bis zu 500 Teilnehmende erlaubt, in geschlossenen Räumen für bis zu 250.

THÜRINGEN

Bei öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen die Kontaktdaten der Teilnehmer erfasst werden. Veranstaltungen wie Volks-, Dorf-, Stadt-, Schützen- oder Weinfeste, Sportveranstaltungen mit Zuschauern oder Festivals sind mit Zustimmung der jeweiligen Gesundheitsbehörde möglich. Die Landkreise und kreisfreien Städte können je nach Infektionsgeschehen Allgemeinverfügungen erlassen. Nach einem Anstieg der Corona-Neuinfektionen im Kreis Weimarer Land sind daher zunächst bis zum 4. Oktober Volksfeste und Versammlungen mit Ausnahme von Sitzungen der Kommunalparlamente untersagt. (dpa/TH)

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