Urteil: Schadensersatz bei Strandverschmutzung
Die großflächige Verschmutzung von Strand und Meer durch Algen kann ein Reisemangel sein. Eine nachträgliche Minderung des Reisepreises ist somit gerechtfertigt, entschied das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-24 O 158/18). In dem verhandelten Fall ging es um einen Pauschalurlaub in der Dominikanischen Republik. Der Reiseveranstalter warb auf Fotos mit einem breiten, weißen Strand, zudem liege das Fünf-Sterne-Haus „direkt am Strand“. Tatsächlich waren sowohl das Meer als auch der Strand während des gesamten Urlaubs durch Algen verschmutzt. Baden und andere sportliche Aktivitäten waren nicht möglich.
20 Prozent Preisminderung
Das Gericht sprach den Urlaubern eine Preisminderung von 20 Prozent zu. Zwar sei der Veranstalter nicht unbedingt für das Gebiet außerhalb des Hotels verantwortlich. Doch in diesem Fall habe er ganz besonders mit der Beschaffenheit des Strandes geworben. (dpa-tmn/TH)