Tourismusbranche

Urteil: Schadensersatz bei Strandverschmutzung

Ein Sandstrand
Wie muss der Strand vor einem Hotel tatsächlich beschaffen sein? Mit dieser Frage hat sich nun ein deutsches Gericht beschäftigt. (©Daniela H./stock.adobe.com)
Blühende Algen statt strahlend-weißer Sand: Wenn der Strand im Badeurlaub anders als versprochen stark verschmutzt ist, haben Pauschalreisende das Recht, sich einen Teil des Geldes zurückzuholen.
Donnerstag, 13.08.2020, 11:13 Uhr, Autor:Thomas Hack

Die großflächige Verschmutzung von Strand und Meer durch Algen kann ein Reisemangel sein. Eine nachträgliche Minderung des Reisepreises ist somit gerechtfertigt, entschied das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-24 O 158/18). In dem verhandelten Fall ging es um einen Pauschalurlaub in der Dominikanischen Republik. Der Reiseveranstalter warb auf Fotos mit einem breiten, weißen Strand, zudem liege das Fünf-Sterne-Haus „direkt am Strand“. Tatsächlich waren sowohl das Meer als auch der Strand während des gesamten Urlaubs durch Algen verschmutzt. Baden und andere sportliche Aktivitäten waren nicht möglich.

20 Prozent Preisminderung

Das Gericht sprach den Urlaubern eine Preisminderung von 20 Prozent zu. Zwar sei der Veranstalter nicht unbedingt für das Gebiet außerhalb des Hotels verantwortlich. Doch in diesem Fall habe er ganz besonders mit der Beschaffenheit des Strandes geworben.  (dpa-tmn/TH)

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