Urteil: McDonald’s verliert Rechte am Big Mac
Wer denkt nicht sofort an ihn, wenn er den Namen McDonald’s hört? Die Rede ist vom guten alten Big Mac, der längst zum Sinnbild der gesamten Systemgastronomie geworden ist. Im Jahre 1986 wurde sogar der sogenannte „Big Mac-Index“ eingeführt, ein Indikator, der die Kaufkraft verschiedener Währungen anhand der Preise für einen Big Mac in verschiedenen Ländern vergleicht. Doch mit dem Alleinstellungsmerkmal ist für McDonald’s nun Schluss, wie laut Mitteldeutscher Zeitung nun die Nachrichtenagentur Reuters mitteilte: McDonald’s hat quasi über Nacht die Namensrechte an seinem bekanntesten Produkt verloren – und hat diesen zentnerschweren Stein auch noch selbst ins Rollen gebracht. Der Hintergrund: McDonald’s war mal wieder im Kampfmodus und verklagte die kleine irische Systemgastronomie-Kette „Supermac’s“, weil deren Name für den Fastfood-Reisen viel zu ähnlich zu dessen eigenem Namen sei. Doch damit hat McDonald’s den sprichwörtlichen Kampf zwischen David und Goliath entfacht, den zu biblischen Zeiten bekanntermaßen nicht der hünenhafte Philister gewann. Und die Geschichte wiederholt sich…
Jedes Unternehmen darf ab sofort „Big Mac’s“ anbieten
„Supermac’s“ dachte gar nicht erst daran, vor dem Riesenkonzern einzuknicken, sondern klagte ganz einfach zurück. Die Folge: Das Ganze kam vor Gericht und das EU-Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) musste entscheiden, welcher Burgerspezialist nun im Recht war. Das Urteil: McDonald’s wurden kurzerhand die Namensrechte für den „Big Mac“ entzogen, mit der Begründung, das Unternehmen habe diesen Namen nicht ausreichend genutzt. Und das ist noch nicht alles: Sogar auf das Kürzel „Mc“ hat McDonald’s ab sofort keinen Alleinanspruch mehr! Dies bedeutet im Klartext: Jedes Unternehmen darf sich nach Lust und Laune „McIrgendwa’s“ nennen und eigene Big Mac’s anbieten. Dass wir uns zukünftig McHogapage nennen möchten, ist allerdings bisher nur ein Gerücht, das seitens der Geschäftsführung noch nicht bestätigt wurde…