Urteil: Keine Ferienwohnungen für Geimpfte in MV
Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald ist es Besitzern von Ferienwohnungen in Mecklenburg-Vorpommern auch dann untersagt, Gäste zu beherbergen, wenn diese gegen Covid-19 geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind. Das Gericht begründete das Urteil dieser Tage unter anderem damit, dass es derzeit keine hinreichend gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse dahingehend gebe, dass durch Geimpfte oder Genesene keine Übertragung des Corona-Virus mehr erfolgen könne.
Ausnahmegenehmigung gefordert
Der Hintergrund: Die Antragssteller stammen aus Nordrhein-Westfalen und haben dem Gericht zufolge Ferienwohnungen im Ostseebad Heringsdorf auf Usedom. Sie wollten den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald dazu verpflichten, ihnen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Die Corona-Verordnung von Mecklenburg-Vorpommern verbietet Besitzern von Ferienwohnungen die Beherbergung von Gästen. An dieser Regelung gibt es laut Gericht keine ernsten Zweifel. Das Gericht verwies auch auf die hohen Infektionszahlen im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Die Antragssteller können gegen den Beschluss Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Greifswald entscheiden müsste. (dpa/TH)