Urteil: „Champagner-Sorbet“ muss nach Champagner schmecken
„Das schmeckt richtig prickelnd nach Champagner“ – oder etwa doch nicht? Als Champagner darf sich ein Perlwein jedenfalls nur dann bezeichnen, wenn er tatsächlich auch aus der Champagne stammt. Doch wie sieht es aus, wenn ein Produkt nur eine winzige Menge des Originals enthält, aber dennoch unverkennbar nach dem selbigen mundet – wie etwa das Champagner-Sorbet, das ALDI im Jahre 2012 in den Regalen stehen hatte?
Genau darum ging es in einem jahrelangen Rechtsstreit, der nun teilweise vom Europäischen Gerichtshof entschieden worden ist. Geklagt hatte der französische Winzerverband Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne. Die Vereinigung unterstellte dem deutschen Discounter, dass dieser sich ungerechtfertigt des exklusiven Images der Champagne bedient habe, weil lediglich 12% des spritzigen Desserts tatsächlich aus echtem Champagner bestanden hätten.
Champagner oder nicht Champagner? Offensichtlich reine Geschmackssache.
Doch das Gericht sah die juristische Sachlage ein wenig anders. Laut EuGH sei die im Sorbet enthaltene Menge an Champagner ein wichtiges, aber keineswegs ausreichendes Kriterium. Entscheidend sei vielmehr, dass das Produkt als wesentliche Eigenschaft einen „hauptsächlich durch Champagner hervorgerufenen Geschmack“ aufweist, so das Gericht im Wortlaut. Die entscheidende Frage lautet also nun: Wurde der Geschmack von ALDIs „Champagner Sorbet“ in erster Linie durch echten Champagner erzeugt oder nicht?
Das große Problem: Eine korrekte Antwort auf diese Frage zu finden dürfte relativ schwierig werden, denn das ALDI-Produkt wurde nur als einmalige Sonderaktion in der Weihnachtszeit 2012 angeboten und befindet sich demzufolge seit fünf Jahren nicht mehr im Sortiment. Ob die Richter nun den richtigen Riecher beweisen oder nicht, wird sich erst noch zeigen – denn über die Geschmacksfrage muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden. Auf Eis gelegt ist das Sorbet-Dilemma jedenfalls noch lange nicht.(dpa/TH)