Tourismusvertreter klar für Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes
Der in Österreich seit kurzem auf freiwilliger Basis mögliche 12-Stunden-Tag für Arbeitnehmer schlägt weiterhin Wellen. U.a. sind aktuell in mehreren Hotels Muster-Arbeitsverträge aufgetaucht, laut denen die Unterzeichner sich vorab freiwillig zu 12-Stunden-Arbeitstagen und 60-Stunden-Wochen bereit erklären. Dass das nicht im Sinne des Erfinders – und auch nicht der Arbeitgeber – sei, bekräftigt jetzt sogar die Wirtschaftskammer (WKÖ). „Der Tourismus bekennt sich klar zum Prinzip der Freiwilligkeit und steht zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes“, erklären unisono WKÖ-Bundessparten-Obfrau Petra Nocker-Schwarzenbacher und die Fachverbands-Obleute Hotellerie und Gastronomie, Susanne Kraus-Winkler und Mario Pulker. Anlass dafür war eine „missverständliche Formulierung“ eines privaten Steuerberatungsunternehmens, die zwischenzeitlich zurückgenommen und in Zukunft nicht mehr verwendet wird. „Wir decken keinerlei Verstöße oder schwarze Schafe, verwehren uns aber auch, dass aus einer unglücklichen Formulierung eines Vertragsmusters die Seriosität der gesamten Tourismus-Branche plakativ in Frage gestellt wird“, so die Tourismusvertreter.
Laut WKÖ treffe das Gesetz aber selbst Vorsorge für die bisher bekannt gewordenen Fälle: Der Mitarbeiter könne jederzeit Überstunden über 10 Stunden hinaus ablehnen und dürfe aus dem Grund eben nicht gekündigt werden. Ein Vorwegverzicht auf das Ablehnungsrecht sei unwirksam. „Gerade angesichts des akuten Fachkräftemangels wäre es doch vollkommen kontraproduktiv, die Arbeitnehmer zu Überstunden zu drängen, die nicht gesetzeskonform sind“, so die obersten Branchenvertreter.