Tourismus warnt vor Belastung durch EuGH-Urteil
Vor untragbarer Belastung für die Tourismusbetriebe warnt Petra Nocker-Schwarzenbacher, Obfrau der Bundessparte Tourismus in der Wirtschaftskammer Österreich, durch mögliche Folgen der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Karfreitag. Demnach stellt die bisherige Praxis, nur Angehörigen der evangelischen Kirchen sowie dreier weiterer Glaubensgemeinschaften einen bezahlten Feiertag zu gewähren, eine Diskriminierung dar. „Ein zusätzlicher Feiertag würde für die Betriebe an diesem Tag zu einer Verdoppelung der Arbeitskosten führen“, so Nocker-Schwarzenbacher. Das Urteil treffe den Tourismus härter als alle anderen Branchen. Schon jetzt seien die Lohnkosten – mit durchschnittlich 38 bis 42 Prozent der Gesamtkosten der größte Kostenfaktor in den Unternehmen. Nocker-Schwarzenbacher: „So eine Mehrbelastung würde zunehmend Schließzeit und für viele Betriebe letztendlich Sperrzeit bedeuten.“
Schon derzeit gibt es in Österreich 13 gesetzlich verankerte Feiertage, womit Österreich im europäischen Spitzenfeld liegt. „Ein 14. Feiertag ist für uns auf keinen Fall vertretbar. Das mögliche zusätzliche Feiertagsgeschäft könnte aus betriebswirtschaftlicher Sicht die zusätzlichen Kosten für die Mitarbeiter nicht annähernd kompensieren“, so Nocker-Schwarzenbacher.
Gesprächsbereit zeigt sich auf HOGAPAGE-Nachfrage dagegen die Kammer zu einem aktuell zur Diskussion stehenden Abtausch eines anderen Feiertages (etwa Ostermontag oder Pfingstmontag) gegenüber dem Karfreitag, sollte dieser tatsächlich zu einem Feiertag für alle werden.