Sperrstunde in der Hauptstadt wackelt
Nur wenige Tage nach ihrer Verordnung steht die Sperrstunde für Berliner Gastronomiebetriebe auf wackeligen Füßen. Sie halte einer rechtlichen Überprüfung nicht stand, erklärte das Verwaltungsgericht dieser Tage dazu. Auf Antrag von elf Gastronomen kippte das Gericht die Sperrstunde mit der Begründung, eine solche sei für eine nennenswerte Bekämpfung des Infektionsgeschehens nicht erforderlich.
Aufhebung der Sperrstunde gilt nur für elf Wirte
Der Senat scheiterte hingegen mit dem Versuch, die Sperrstunde trotzdem weiter flächendeckend durchzusetzen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) erteilte nicht die erhoffte Zwischenverfügung. Es nannte die Begründung des Verwaltungsgerichts nachvollziehbar. Der Senat hob hervor, dass die Sperrstunde nun nur für die elf Gastronomen außer Kraft gesetzt ist, die erfolgreich vor Gericht gezogen sind. „Dies ist vollkommen inakzeptabel“, hieß es dazu vom Dehoga. Der Verband sei davon ausgegangen, dass nun alle Betriebe wieder wie üblich auch nach 23.00 Uhr geöffnet bleiben.