Shisha-Bars in Niedersachsen dürfen öffnen
In Niedersachsen dürfen Shisha-Bars nach der corona-bedingten Zwangspause vorerst wieder öffnen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg setzte mit einem Beschluss das Öffnungsverbot vorläufig außer Vollzug. Anlass war der Antrag einer Restaurantbetreiberin in Hannover, die Shisha-Pfeifen zum Rauchen angeboten hatte. Das Gesundheitsministerium sei im Falle der Shisha-Bars seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, die erlassenen Schutzmaßnahmen fortlaufend zu überprüfen und zu hinterfragen, begründete der 13. Senat seine Entscheidung.
Die Antragstellerin hatte angegeben, dass die vollständige Schließung von Einrichtungen, in denen Shisha-Pfeifen zum Konsum angeboten werden, als infektionsschutzrechtliche Maßnahme nicht mehr notwendig sei. Mögliche Infektionsgefahren könne man mit Hygienekonzepten und anderen Beschränkungen hinreichend begegnen. Das Gericht folgte in der am Dienstag veröffentlichen Entscheidung im Wesentlichen dieser Argumentation.
Shisha-Bars sind keine Hotspots für Virusverbreitung
Der Passus für Shisha-Bars in der Corona-Verordnung des Landes sei unverändert fortgeschrieben worden. Nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür, dass Shisha-Bars sogenannte Hotspots der Virusverbreitung sein könnten, ergäben sich weder aus bisherigen Ereignissen in Niedersachsen noch in anderen Bundesländern, in denen die Shisha-Bars seit geraumer Zeit wieder mit Beschränkungen öffnen dürften. Die Entscheidung fiel im Rahmen eines Normenkontrolleilverfahren. Die einstweilige Außervollzugsetzung der Schließung ist allgemeinverbindlich und der Beschluss unanfechtbar.
(dpa/lni/KP)