Bundesverwaltungsgericht

Schwere Kampfansage an Airbnb

Das Logo von Airbnb
Muss Airbnb nun doch bald die Adressdaten der Wohnungsvermieter herausgeben? Die Stadt München will dies über das Bundesverwaltungsgericht erreichen. (© prima91/stock.adobe.com)
München hat gegen den Wohnungsvermittler Airbnb nun Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Damit will die Stadt die Herausgabe der Daten der Apartment-Anbieter erzwingen.
Freitag, 10.07.2020, 09:24 Uhr, Autor: Thomas Hack

Die bayerische Landeshauptstadt München hatte kürzlich eine rechtliche Niederlage gegen den Wohnungsvermittler Airbnb einstecken müssen. Doch die Metropole im Süden will dies nicht einfach hinnehmen und hat dem Bayerischen Rundfunk zufolge nun eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Münchens Sozialreferentin Schiwy möchte mit diesem Schritt Airbnb zwingen, die Adressdaten der Wohnungsanbieter herauszugeben.

Schärfere Gesetze gegen Zweckentfremdung gefordert

Darüber hinaus fordere sie verschärfte Landesgesetze, um wertvollen Wohnraum nicht weiter zweckzuentfremden. In der bayerischen Landeshauptstadt würden Privatwohnungen dann als zweckentfremdet gelten, wenn diese mehr als acht Wochen im Jahr an fremde Beucher weitervermietet werden, wie es im BR-Bericht abschließend heißt. (br.de/TH)

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