Gutachten

Schweizer Versicherungen müssen wegen Corona zahlen

Für Schweizer Branchenvertreter ist die Sachlage klar: Entweder die Versicherungen kommen ihren Verpflichtungen gegenüber den Gastronomiebetrieben nach, oder es steht eine Klagsdrohung im Raum. (© jirsak – stock.adobe.com)
Epidemieversicherungen müssen für die durch das Coronavirus verursachten Schäden aufkommen. Zu diesem Schluss gelangt ein Rechtsgutachten, einer auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei.
Donnerstag, 14.05.2020, 11:14 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Nach der behördlich angeordneten Schließung der Restaurationsbetriebe im März 2020 haben sich Schweizer Versicherungsgesellschaften wie „Basler Versicherung“, „Esurance“ und „Mobiliar“ kooperativ bereit erklärt, für den durch das Coronavirus verursachten Schaden aufzukommen. Auch die „Helvetia“ hat ihren Versicherten unterdessen ein substantielles Angebot unterbreitet. Insbesondere die „AXA“, „Generali“ und „TSM“ wollten sich aber bis vor kurzem ihrer Leistungspflicht noch völlig entziehen.

Die Rechtsexperten einer renommierten, auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei gelangten in einem von GastroSuisse und dem Wirteverband Basel-Stadt in Auftrag gegebenen Gutachten zum klaren Schluss, dass die Versicherungen sehr wohl für die verursachten Schäden aufkommen müssen. Mittlerweile wurden intensive Verhandlungen mit mehreren Versicherungen aufgenommen. Führen diese Verhandlungen nicht zu vernünftigen Lösungen, so wird es zwangsläufig zu Prozessen kommen. Weiter würde evaluiert, welche branchenfreundlichen Versicherungen den Mitgliedern zukünftig noch zu empfehlen wären. Parallel wird in den kommenden Tagen mit Spannung ein weiteres Gutachten zum selben Thema erwartet, welches der Ombudsmann für Privatversicherungen in Auftrag gegeben hat. Auch dieses Gutachten dürfte zum selben Schluss gelangen, ist man bei GastroSuisse optimistisch.

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