Schweden tanzt wieder!
Um den Tanz müssen Bar- und Kneipenbesitzer in Schweden bald nicht mehr bitten. Was steckt dahinter?
Zum 1. Juli wird in dem skandinavischen Land eine Genehmigungspflicht aufgehoben, die seit 1956 vorschreibt, dass Bars, Restaurants und Nachtclubs in Schweden eine Erlaubnis benötigen, damit ihre Gäste tanzen dürfen.
Mit welchen Konsequenzen mussten Bar- und Kneipenbesitzer bei einem Verstoß gegen das „Tanzverbot“ rechnen?
Bislang mussten Barbesitzer demnach eingreifen, wenn etwa an der Theke spontan getanzt wurde – taten sie das nicht, konnten sie ihre Ausschankerlaubnis einbüßen.
Viele betrachteten die Regelung als altmodisch und unnötig bürokratisch. Das schwedische Parlament in Stockholm billigte am 24. Mai auf Vorschlag der Regierung, dass diese Regelung nun abgeschafft wird.
Wie sieht die neue Gesetzeslage aus?
Künftig reicht es für Veranstalter aus, wenn sie Tanzveranstaltungen der Polizei mündlich und kostenfrei melden. Für Tanzveranstaltungen an öffentlichen Plätzen wie Parks braucht man dagegen weiterhin eine Genehmigung.
(dpa/THWA)