Schwäbisch-schottischer Whisky-Streit geht weiter
Das Landgericht Hamburg verhandelt derzeitig über den Streit zwischen schottischen Whisky-Produzenten und einer kleinen schwäbischen Spirituosen-Brennerei. Das Corpus delicti: ein kleines Wörtchen namens „Glen“. Der Verband der schottischen Destillerien hatte der Waldhornbrennerei Klotz aus Berglen in Süddeutschland untersagen wollen, ihren Whisky „Glen Buchenbach“ zu nennen. Das Wort „Glen“, das in gälischer Sprache kleines Tal bedeutet, sei dem Verband zufolge schottischen Ursprungs und wecke beim Verbraucher die gedankliche Verbindung zu schottischem Whisky, einem „Scotch“. Und dieser Begriff wiederum ist eine von der EU geschützte Herkunftsbezeichnung, ähnlich wie „Champagner“ oder „Prosecco“ für Schaumweine aus bestimmten Regionen Frankreichs und Italiens.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte den Fall (Rechtssache C44/17) bereits im Juni dieses Jahres auf dem Tisch und hat ihn an die deutsche Justiz zurückgeschickt. Mit einigen Hinweisen: Das Gericht müsse prüfen, ob ein „normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger europäischer Durchschnittsverbraucher“ an die geschützte Angabe „Scotch Whisky“ denke, wenn er ein ähnliches Produkt mit dem Namensteil „Glen“ vor sich habe. Mit einer schnellen Entscheidung der Kammer ist Fachexperten zufolge jedoch noch nicht zu rechnen. (lws/TH)