Regierung will Höchstarbeitszeit kippen
Die Bayerische Staatsregierung will sich für flexiblere, familienfreundlichere und alltagstaugliche Arbeitszeitregelungen einsetzen und hat dazu eine Bundesratsinitiative gestartet, wie es im Bericht der Kabinettssitzung dieser Tage hieß. Nach eigenen Angaben trägt der Freistaat damit dem Wunsch vieler Beschäftigter Rechnung, Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können. Gleichzeitig sollen Unternehmen auf die Herausforderungen der globalen Wirtschaftswelt angemessen flexibel reagieren können und so wettbewerbsfähig bleiben, heißt es in der Erklärung weiter.
„Starre Arbeitszeiten sind nicht mehr zeitgemäß!“
Zur genaueren Begründung wurde ins Feld geführt, dass die Digitalisierung immer weiter voranschreite und damit Betrieben wie auch Beschäftigten zunehmend orts- und zeitunabhängiges Maß an Flexibilität eröffnen würde. „Starre Arbeitszeitregelungen, insbesondere die ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden, sind nicht mehr unbedingt zeitgemäß. Viele Beschäftigte wünschen sich, die Arbeit der Familie wegen für ein paar Stunden unterbrechen zu können, am Abend die letzten beruflichen Aufgaben zu erledigen und am nächsten Tag wie üblich mit der Arbeit zu starten. Mit ihrer Initiative setzt sich die Staatsregierung für praxistaugliche Rahmenbedingungen ein“, so der Sprecher der Bayerischen Regierung dazu.
Spielräume im Rahmen der EU-Arbeitszeitrichtlinie sollen stärker genutzt werden
Mit dem Vorstoß sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die starren Grenzen der täglichen Höchstarbeitszeit von zehn Stunden zu lockern und Verkürzungen von Pausen- und Ruhezeiten zu ermöglichen, ohne dass dabei der Gesundheitsschutz beeinträchtigt wird. Für längere Arbeitszeiten oder verkürzte Ruhezeiten müsse daher „stets ein zeitnaher und adäquater Ausgleich vorgesehen werden.“ Gleichzeitig müssten die Lösungen auch für kleine und mittlere Unternehmen nutzbar sein. „Das Arbeitszeitrecht muss flexibler gestaltet werden, indem die Arbeits- und Ruhezeitregelungen an gewandelte Bedürfnisse angepasst und mögliche Spielräume im Rahmen der EU‑Arbeitszeitrichtlinie stärker als bisher genutzt werden.“ Daneben forderte die Bundesratsinitiative den Bundesgesetzgeber dazu auf, die EuGH-Entscheidung zur Arbeitszeitdokumentation auf ihren gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu überprüfen und gegebenenfalls in einer möglichst unbürokratischen Weise umzusetzen. (bayern.de/TH)