Regierung verbietet „Veggieburger“ und „Tofuwurst“
Ein Burger ist ein Burger und eine Wurst ist schlichtweg eine Wurst. Beide Speisen haben bekanntermaßen nichts mit vegetarischer Ernährung gemein. Diese Tatsache hat nun rechtliche Folgen, da sich zumindest in Frankreich Fleischersatzprodukte von jetzt an nicht mehr mit Namen wie „…wurst“ oder „…steak“ schmücken dürfen. Dies haben französische Parlamentarierer diese Woche in einem neuen Gesetz festgelegt.
Betroffene Opfer dieser rigorosen Namenskampagne: Veggieburger, Tofuwürste, vegane Steakspezialitäten. Was sich fast schon wie eine Farce anhören mag, hat im Lande der kulinarischen Genüsse zukünftig jedoch ganz gravierende Auswirkungen: Verstößt ein Hersteller gegen diese neuen Auflagen, drohen ihm bis zu 300.000 Euro Strafe!
Die Initiative wurde dem Wirtschaftsmagazin L’Usine nouvelle und der Internetplattform ze.tt zufolge vom Abgeordneten Jean Baptiste Moreau in die Wege geleitet, einem Mitglied der Macron-Partei. Ihmzufolge seien Begriffe wie „Tofuwürstchen“ irreführende Informationen für den Verbraucher. Per Twitter soll er geschrieben haben: „Die Begriffe Käse oder Steak sind Produkten tierischen Ursprungs vorbehalten!“
Doch auch in Deutschland habe es laut ze.tt solche Gesetzesvorstöße bereits gegeben, unter anderem seitens des CSU-Politikers Christian Schmidt, der daraufhin offensichtlich einen Shitstorm ausgelöst hatte. In Frankreich sei das „Anti.Veggieburger-Gesetz“ dagegen problemlos verabschiedet worden, doch hätte es auch dort sarkastische Reaktionen von Tierschutzorganisationen gegeben. Ihnen zufolge müssten nun auch Lebensmittel wie etwa die Maronen-„Creme“ und die Erdnuss-„Butter“ umbenannt werden. Den meisten Verbrauchenern jedoch ist das Ganze wohl ziemlich wurst.(ze.tt/TH)