Corona-Maßnahmen

Gutachten über Corona-Richtwerte

Justitia
Laut einem Gutachten von Professorin Dr. Isabelle Häner (Universität Zürich) und Dr. Livio Bundi ist die Entscheidungsfindung des Schweizer Bundesrates bei den Corona-Maßnahmen rechtswidrig. (Foto: © iStockphoto)
Bei der Entscheidung über die Corona-Maßnahmen sind zahlreiche Faktoren relevant. Ein umfassendes Gutachten zeigt nun, dass die Kriterien, auf die sich der Schweizer Bundesrat stützt, nicht ausreichen. Es werden Nachbesserungen gefordert.
Dienstag, 13.04.2021, 14:35 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Der Schweizer Bundesrat ist mit Blick auf seine Entscheidungen betreffend Maßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie verpflichtet, für eine verhältnismäßige Gefahrenabwehr geeignete und nachvollziehbare Kriterien und Richtwerte aufzustellen, welche nebst der epidemiologischen Lage auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen berücksichtigen.

Ein umfassendes Gutachten von der Professorin Dr. Isabelle Häner (Universität Zürich) und Dr. Livio Bundi zeigt nun, dass der Schweizer Bundesrat bei der Verordnung der Corona-Maßnahmen eine rechtswidrige Entscheidungsfindung vornimmt. Das Gutachten kommt daher zu dem Schluss, dass der Bundesrat die Corona-Richtwerte anpassen und erweitern muss.

Indikatoren nicht ausreichend

Problematisch sind vor allem die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) publizierten Indikatoren und Richtwerte für den nächsten Öffnungsschritt bzw. die nächste Verschärfung. Sie können dem Gutachten zufolge in keiner Weise, die von Art. 1a Covid-19-Gesetz (neu in Kraft seit 20. März 2021) sowie der Bundesverfassung gestellten Anforderungen an die Entscheidungsfindung abbilden. Ein auf die derzeitigen BAG-Richtwerte abgestützter bundesrätlicher Entscheid wäre daher als verfassungs- und gesetzeswidrig einzustufen.

Auch wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte berücksichtigen

„Es muss verneint werden, dass die derzeitigen BAG-Richtwerte zu einer richtigen Entscheidungsfindung für eine verhältnismäßige Gefahrenabwehr beizutragen vermögen“, so der Branchenverband GastroSuisse in einer Stellungnahme. „Wichtig wäre in epidemiologischer Hinsicht etwa der Indikator der Über-/Untersterblichkeit basierend auf einer altersspezifischen Sterblichkeit.“

Zudem sollte der Bundesrat Indikatoren und Richtwerte schaffen, welche dazu geeignet sind, auch wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte insbesondere im Zusammenhang mit seinen bislang angeordneten Maßnahmen in seine Entscheidungsfindung miteinzubeziehen. In Frage käme dafür etwa der Indikator der Arbeitslosenquote pro Branche oder die Anzahl der Hospitalisierungen in psychiatrischen Kliniken.

(GastroSuisse/NZ)

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