Rechtslage: Arbeitspausen in der Gastro
Um jedem Arbeiter ein paar Ruhemomente während des stressigen Tages zu garantieren, sieht der deutsche Gesetzgeber eine Regelung von Arbeitspausen vor, die für alle Arbeitgeber verbindlich ist. Doch wie sieht diese Regelung eigentlich aus und vor allem: gilt diese tatsächlich auch im Gastronomiegewerbe, wo ja bekanntermaßen alles anders ist? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Arbeitspausen:
Kann der Mitarbeiter auf Arbeitspausen verzichten und stattdessen früher heimgehen?
Nein, er ist zur Arbeitspause verpflichtet.
Wie lange darf ein Mitarbeiter ohne Pause arbeiten?
6 Stunden.
Wie lange muss der Mitarbeiter an einem Arbeitstag Pause machen?
Bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden mindestens 30 Minuten, bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten.
Gilt das auch für Teilzeitmitarbeiter?
Ja.
Und für Minderjährige?
Ist der Mitarbeiter zwischen 15 und 17 Jahre alt, hat er bei einer Arbeitszeit von 4,5 – 6 Stunden mindestens 30 Minuten Pause, bei einer Arbeitszeit von 6 – 8 Stunden mindestens 60 Minuten Pause. Länger als 8 Stunden dürfen Jugendliche überhaupt nicht arbeiten.
Wie sieht es in der Gastro aus?
Es mag etwas realitätsfern klingen, aber das Gastgewerbe ist von oben genannten Regelungen nicht ausgeschlossen. Die Arbeitszeiten als solche dürfen in der Gastronomie und Hotellerie zwar etwas flexibler gestaltet sein, doch auch in dieser Branche müssen dem Mitarbeiter bei mehr als 9 Stunden Arbeit zwingend 45 Minuten Pause eingeräumt werden. Da in der Gastro das zeitliche Arbeitsaufkommen bzw. die tägliche Arbeitszeit nie genau vorhergeplant werden kann, werden hier allerdings die Pausen zeitlich meist nicht starr festgelegt, sondern schlichtweg dann gemacht, wenn es das Arbeitsaufkommen erlaubt.
Aber bei großen Catering-Events ist oft nicht einmal das Ende des Arbeitstages genau absehbar. Wie sieht es hier aus?
Auch bei Großveranstaltungen greift die allgemeine Rechtslage. Um die gesetzlichen Pausen wirklich jedem Beteiligten gewähren zu können, müssen im Vorfeld schlichtweg genügend Mitarbeiter eingeplant werden.
Kann die Arbeitspause in mehrere Teilpausen aufgeteilt werden?
Ja, aber die einzelnen Teilpausen müssen dann mindestens 15 Minuten lang sein.
Gehören gesetzliche Arbeitspausen zur Arbeitszeit?
Nein, gesetzliche Pausenzeiten werden nicht bezahlt. Ausnahme: Kurze Bildschirmpausen im Büro.
Gehören Toilettengänge und Zigarettenrauchen zu den Arbeitspausen?
Toilettengänge zählen zur Arbeitszeit und müssen vom Arbeitgeber toleriert werden. Zigarettenpausen gehören dagegen zur Freizeit und werden nicht bezahlt.
Kann der Mitarbeiter eigenhändig festlegen, wann er Pause macht?
Nein, er muss dies vorher mit den Vorgesetzten absprechen.
Was passiert, wenn ein Betrieb gegen die Pausenregelung verstößt?
Dann drohen in der Tat bis zu 15.000 Euro Geldstrafe.
Darf man in der Mittagspause das Firmengelände verlassen?
Ja. Aber die gesetzliche Unfallversicherung ist dann außer Kraft gesetzt.
Diese Regelungen gelten nur für Deutschland.