Rauchverbot auch für Shisha-Bars bestätigt
Mehrere Betreiber von Shisha-Bars hatten sich gegen das vom Nationalrat im Juli 2019 (wieder) beschlossene allgemeine Rauchverbot in Österreichs Gastronomie seit 1. November 2019 an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt. In ihren Anträgen auf Gesetzesprüfung wollten sie die Shisha-Bars von den übrigen Lokalen unterschieden wissen. Argumentiert wurde, dass niemand zu einem anderen Zweck als eine Wasserpfeife zu rauchen in eine Shisha-Bar gehe und dass die Gleichbehandlung von Shisha-Bars und anderen Gastronomiebetrieben unsachlich sei.
Mit Beschluss vom 4. Dezember 2019 hat der VfGH die Behandlung dieser Anträge mit folgender Begründung abgelehnt: Wie der VfGH bereits in früheren Entscheidungen ausgesprochen hat, sei es sachlich gerechtfertigt, wenn der Gesetzgeber im Rahmen des ihm zukommenden rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes sämtliche Gastronomiebetriebe im Hinblick auf den Nichtraucherschutz gleich behandle. Dies gelte auch für die Einbeziehung von Wasserpfeifen – und damit von Shisha-Bars – in den Anwendungsbereich des umfassenden Nichtraucherschutzes in Gastgewerbebetrieben. Der damit verbundene Eingriff in Grundrechte sei nach VfGH-Meinung insofern gerechtfertigt, als damit im öffentlichen Interesse gelegene Ziele – insbesondere der Gesundheitsschutz – verfolgt würden und das Rauchverbot zur Zielerreichung geeignet und verhältnismäßig sei.