Neues Schadensersatz-Urteil hinsichtlich Hotel-Suiten
Das Landgericht Frankfurt musste sich dieser Tage mit Hotel-Suiten und deren Schlafbereichen beschäftigen. Das verkündete Urteil: Wer eine Hotelsuite mit einem separaten Schlafraum bucht, hat auch gesetzlich einen Anspruch darauf. Entpuppt sich das Zimmer als kombiniertes Wohn- und Schlafzimmer mit Schlafsofa und Feldbett, liegt ein Reisemangel vor. Pauschalurlauber können sich dann einen Teil des Geldes zurückholen. (Az.: 2-24 O 55/19).
„Fehlende Rückzugsmöglichkeiten“
Der Hintergrund: Ein Mallorca-Urlauber hatte für sich und zwei Begleiterinnen, darunter eine 78 Jahre alte Frau, eine Suite der höchsten Kategorie gebucht. Vor Ort erhielt er jedoch eine kleinere Junior-Suite ohne abgetrenntes Schlafzimmer. Nach Ansicht des Gerichts fehlten damit nicht nur Schlafmöglichkeiten, sondern auch adäquate Rückzugsmöglichkeiten für die Gruppe. Dies würde eine Reisepreisminderung um 50 Prozent rechtfertigen. Eine weitere Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit kam hinzu.
Keine Verpflichtung, Ersatzangebote anzunehmen
Der Reiseveranstalter hatte der Gruppe zwar eine Suite in einem anderen Hotel angeboten. Dieses Ersatzangebot hatten die Urlauber aber nicht annehmen müssen, so das Gericht – denn mit Blick auf Strandlage und Ort sei das Ersatzhotel nicht gleichwertig gewesen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (dpa-tmn/TH)