Neues Gerichtsurteil über Hotelrestaurants
Sind Hotelrestaurants derzeitig wie Betriebskantinen zu behandeln oder gelten auch für diese die aktuellen Coronaregeln? Nach einem langen Streit herrscht nun Klarheit in dieser Frage: Restaurants und Frühstücksräume in Hotels müssen derzeit auch für deren Gäste geschlossen bleiben. Die entsprechenden Corona-Regeln hat das Verwaltungsgericht Dresden dieser Tage in einem Beschluss bestätigt (Az.: 6 L 84/21). Hotelübernachtungen sind im Moment etwa aus beruflichen Gründen erlaubt.
„Roomservice ist nicht besser“
Der Hintergrund: Eine Dresdner Hotelgesellschaft hatte per Eilantrag durchsetzen wollen, dass sie ihren Übernachtungsgästen Speisen und Getränke im hoteleigenen Restaurant servieren darf. Die zugelassene Alternative des Roomservice sei nicht besser, weil es mehr Kontakte als im Restaurantbetrieb gebe. Wegen des hohen Personalbedarfs sei die Bewirtung der Gäste auf dem Zimmer auch nicht wirtschaftlich. Zudem seien Hotelrestaurants mit Betriebskantinen vergleichbar, die unter bestimmten Umständen öffnen dürften.
„Gäste sind keine Beschäftigte“
Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag ab. Die Regelung für Betriebskantinen sei eng auszulegen, teilte das Gericht mit. Die Kantinen dürften öffnen, wenn das Essen am Arbeitsplatz nicht möglich sei. Hotelgäste könnten dagegen im Zimmer speisen. Zudem sei das Essensangebot in Kantinen und Mensen für Beschäftigte gedacht. Das sei bei Hotels nicht der Fall. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingelegt werden. (lsn/TH)