Neuer Vorstoß gegen Kassenbonpflicht
Nach verschiedenen Gastwirten und Politikern unternimmt nun auch die Handwerksbranche einen neuen Vorstoß gegen die seit kurzem geltende Kassenbonpflicht und fordert Finanzminister Olaf Scholz zu sinnvollen Änderungen auf. In einem Schreiben an den SPD-Politiker wird der Politiker „eindringlich“ darum gebeten, für praxistaugliche Regelungen einzutreten und diese kurzfristig mit den Bundesländern abzustimmen. Die zu Jahresbeginn in Kraft getretene Belegausgabepflicht habe bei „bargeldintensiven Gewerken“ zu großem Unmut und erheblichen ökologischen wie auch bürokratischen Mehrbelastungen geführt.
Anträge auf Befreiung werden abgelehnt
Das Gesetz sehe aber eine Ausnahmeregelung vor, nach der auf Antrag beim Finanzamt aus „Zumutbarkeitsgründen“ eine Befreiung von der Belegausgabepflicht bei einem Verkauf von Waren an eine Vielzahl von Personen erfolgen könne. Das ZDH stelle aber mit großem Bedauern fest, dass die Finanzverwaltungen bisher gestellte Anträge regelmäßig ablehnten. ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke sagte dazu: „Es steht außer Frage, dass Steuerhinterziehung bekämpft werden muss. Aber für den Verkauf von drei Schrippen verpflichtend vorzusehen, einen Bon auszudrucken, obwohl der Verkauf in den elektronischen Kassen manipulationssicher verbucht wird, ist übermäßig.“ Gerade für ein solches Massengeschäft sei eine praxistaugliche Regelung im niedrigschwelligen Bereich nötig. „Das lässt sich auf dem Erlassweg untergesetzlich regeln und erfordert keine Gesetzesänderung.“
Für jeden Kauf ein gedruckter Beleg
Seit Jahresbeginn müssen Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen. Mit der Ende 2016 beschlossenen sogenannten Belegausgabepflicht will der Gesetzgeber Steuerbetrug über Mogelkassen verhindern. Das Finanzministerium hatte auf eine lange Vorlaufzeit hingewiesen und betont, dass die Quittung auch per Mail auf das Handy ausgegeben werden kann. Die Belegpflicht helfe gegen Steuerbetrug, weil das Kassensystem und die Bons miteinander abgeglichen werden könnten. (dpa/TH)