Baden-Württemberg
Neue Corona-Verordnung trifft Ungeimpfte
Ab Montag gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Übersteigen die Inzidenzen einen bestimmten Grenzwert hat das Folgen für Ungeimpfte – und damit auch für Gastronomie und Hotellerie.
Für ungeimpfte Erwachsene sowie Gastronomen, Hoteliers und Veranstalter kann es in Baden-Württemberg ab Montag zu erheblichen Einschränkungen kommen. Sind 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt oder liegt die Hospitalisierungsrate bei acht tritt die Warnstufe in Kraft. Ungeimpfte sollen dann nur noch mit einem PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen haben. Bei 390 Corona-Intensivfällen beziehungsweise einer Hospitalisierungsinzidenz von zwölf wird die Alarmstufe ausgelöst. Ab diesem Zeitpunkt soll die 2G-Regel in Kraft treten, das heißt der Zugang zu öffentlichen Bereichen wie Restaurants ist nur noch Geimpften und Genesenen vorbehalten.
(swr/NZ)