Baden-Württemberg

Neue Corona-Verordnung trifft Ungeimpfte

Gast zeigt an der Rezeption seinen Impfnachweis
Übersteigt die Hospitalisierungsrate in Baden-Württemberg einen kritischen Wert, werden die Freiheiten für Ungeimpfte eingeschränkt. (Foto: © Drazen – stock.adobe.com)
Ab Montag gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Übersteigen die Inzidenzen einen bestimmten Grenzwert hat das Folgen für Ungeimpfte – und damit auch für Gastronomie und Hotellerie.
Freitag, 10.09.2021, 11:21 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Für ungeimpfte Erwachsene sowie Gastronomen, Hoteliers und Veranstalter kann es in Baden-Württemberg ab Montag zu erheblichen Einschränkungen kommen. Sind 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt oder liegt die Hospitalisierungsrate bei acht tritt die Warnstufe in Kraft. Ungeimpfte sollen dann nur noch mit einem PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen haben. Bei 390 Corona-Intensivfällen beziehungsweise einer Hospitalisierungsinzidenz von zwölf wird die Alarmstufe ausgelöst. Ab diesem Zeitpunkt soll die 2G-Regel in Kraft treten, das heißt der Zugang zu öffentlichen Bereichen wie Restaurants ist nur noch Geimpften und Genesenen vorbehalten.

(swr/NZ)

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