München droht Airbnb mit 300.000 Euro Zwangsgeld
Vermittlungsportale von Ferienwohnungen wie Airbnb sollen in München künftig umfassende Auskunft zu Wohnungen geben, die insgesamt mehr als acht Wochen lang für Feriengäste angeboten werden, fordert das Sozialreferat der Stadt. Laut Angaben des Referats werden in der bayerischen Landeshauptstadt immer häufige Wohnungen für Feriengäste über Internetportale angeboten.
Bereits 850.000 Euro Bußgelder
Das Sozialreferat will nun verstärkt gegen eine mögliche Zweckentfremdung dieser Immobilien vorgehen und setzte extra dafür ein Sonderermittlungsteam ein. Dieses hat seine Arbeit bereits aufgenommen und im vergangenen Jahr knapp 300 Wohnungen wieder in den Markt zurückgeführt und 850.000 Euro Bußgelder verhängt. Zweckentfremdet wird eine Wohnung laut Stadtportal, wenn sie nicht zu Wohnzwecken genutzt wird – im Falle von Ferienwohnungen, wenn die gesamte Wohnung für insgesamt über acht Wochen an Gäste vermietet wird.
Der Aufwand, der für diese Ermittlungen betrieben wird, ist groß, denn häufig sind auf Internetportalen weder die genaue Lage der Wohnung noch ein voller Name des Anbieters angegeben. Der Nachweis für eine Zweckentfremdung muss deshalb über aufwendige Ermittlungen vor Ort erbracht werden. 2017 wurden dazu 21 000 Wohnungen untersucht. „Wir haben Airbnb mehrfach gebeten, Lösungen zu entwickeln, damit illegale Zweckentfremdungen nicht unterstützt werden, und dazu auch konkrete Vorschläge gemacht“, so Sozialreferentin Dorothee Schiwy. „Passiert ist nichts.“
Dieses Ausbleiben von Maßnahmen von Seiten der Internetplattform sei auch der Grund, warum das Sozialreferat nun die Daten per Bescheid einfordert. Komme Airbnb dieser Forderung nicht nach, werde ein Zwangsgeld von 300.000 Euro fällig. Die Stadt fordert unter anderem eine Registrierungs- und eine Genehmigungspflicht für Wohnungen, die als Ferienwohnungen angeboten werden. Außerdem müssten Anbieter verpflichtet werden, ihren vollen Namen bei Inseraten im Internet anzugeben. (Spiegel Online/tz.de/MJ)