Mehr Rechte für Reisende gefordert
Justizministerin Katy Hoffmeister sprach sich auf der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) dafür aus, die Rechte von Reisenden weiter zu stärken. „Auch weit über ein Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie kämpfen viele Menschen um die Rückzahlung ihrer vorausgezahlten Reisekosten. Und auch hier zeigt sich, dass bisherige Regelungen nicht ausreichen, um Reisende vor unverschuldeten Kosten zu schützen. Daher habe ich mich schon in der Vergangenheit gegen planmäßige Flug-Überbuchungen und deren negative Folgen für Verbraucher eingesetzt. Es wird auf unsere Initiative und Unterstützung hin geprüft, in wie weit es automatisierte und auch zügigere Entschädigungsleistungen bei ausgefallenen Bahnreisen und auch bei Flugverspätungen geben könnte. Urlaub soll Erholung statt Ärger bedeuten. Daher sprachen wir uns auf dieser Verbraucherschutzministerkonferenz dafür aus, die Reiserechte weiter zu stärken“, erklärte Hofmeister.
Vorauszahlungen nur für nachweislich zu erbringende Vorleistungen
„Die Bundesregierung wird nun gebeten zu prüfen, wie wirtschaftliche Verluste im Zusammenhang mit Vorauszahlungen an Reiseveranstalter vermeiden werden können“, so die Ministerin weiter. „Gegebenenfalls sollte sich die Bundesregierung auch auf europäischer Ebene für Regelungen einsetzen, die die Zulässigkeit von Vorkasse in Zeitpunkt und Höhe einschränken. Vorauszahlungen sollten künftig auf nachweislich zu erbringende Vorleistungen beschränkt sein. Und sobald Vorkasse des Reiseanbieters begründet ist, muss aber eine unverzügliche Rückerstattung im Rahmen der gesetzlichen Fristen gewährleistet sein. Wie schon zur Justizministerkonferenz 2020 für Fahrgastrechte gefordert, sollte Legal-Tech für eine automatische Rückzahlung eingesetzt werden. Zur nächsten VSMK soll die Bundesregierung über ergriffene Maßnahmen berichten. Die Vorkassenregelungen müssen verbraucherfreundlicher werden“, erklärt Ministerin Hoffmeister nach der VSMK.
(Mecklenburg-Vorpommern Justizministerium/NZ)