Eilantrag

„Leider wurde unsere Branche komplett vergessen“

Alexander Brückmann
Alexander Brückmann, Geschäftsführer der Tafelspitz GmbH Full Service Catering, hat beim Hamburger Verwaltungsgericht Klage gegen das Veranstaltungsverbot eingereicht. (Foto: ©Tafelspitz GmbH Full Service Catering)
In Hamburg gilt noch immer ein striktes Veranstaltungsverbot – eine Katastrophe für die Catering-Branche. Nun hat die Tafelspitz GmbH Full Service Catering Klage beim Hamburger Verwaltungsgericht eingereicht.
Mittwoch, 03.06.2020, 18:06 Uhr, Autor: Kristina Presser

Wegen des nach wie vor in Hamburg geltenden Veranstaltungsverbots, hat Alexander Brückmann, Geschäftsführer der Tafelspitz GmbH Full Service Catering, einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Hamburg (Az. 14 E 2317/20) eingereicht. Dabei gehe es ihm um eine Fahrtrichtung, wie Brückmann sagt, ab wann wieder Veranstaltungen geplant und verkauft werden dürfen. „Das Problem der gegenwärtigen Verordnung ist, dass wir eigentlich arbeiten dürfen, aber niemand unsere Dienstleistung buchen darf und niemand weiß, ab wann es wieder geht. Die Rechtsunsicherheit für uns und die Kundschaft wird erst beendet sein, wenn es statt einem Verbot wieder eine Erlaubnis von Veranstaltungen bis zu einer bestimmten Teilnehmeranzahl gibt.“ Bereits vor einigen Tagen hatte Brückmann zusammen mit anderen Unternehmen aus der Veranstaltungsbranche einen offenen Brief an den Senat gesendet. Eine Reaktion seitens der Politik, auf das Schreiben beziehungsweise in einer Pressekonferenz, sei jedoch ausgeblieben, berichtet der Unternehmer. „Leider wurde unsere Branche komplett vergessen.“ Nun folgte der Gang vors Gericht.

Anwälte kritisieren Schlechterstellung der Event- und Cateringbranche

Vertreten wird Brückmann dort von den Rechtsanwälten Dr. Hellmann-Sieg und Dr. Kerstin Gröhn. Sie erklären, die erste Phase des Lockdowns sei vorbei und damit auch die erste Not des Verordnungsgebers, in der ihm zur effektiven Pandemiebekämpfung ein großer Spielraum zuzugestehen war. „Die Aufrechterhaltung von Verboten – schwerwiegenden Grundrechtseingriffen – darf jetzt nur noch mit Augenmaß erfolgen. Die Schlechterstellung der Event- und Cateringbranche gegenüber der ‚normalen‘ Gastronomie ist vor diesem Hintergrund nicht mehr verständlich“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme von den Anwälten.

Abgesehen von der strikten Regelung in Hamburg, stellt die Tatsache, dass jedes Bundesland die Hoheit über eigene Corona-Regelungen hat, Alexander Brückmann und sein Unternehmen vor große Herausforderungen. „Für uns als Dienstleister ist es sehr schwierig, da wir in allen nördlichen Bundesländern, Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, unsere Leistungen anbieten und leider in jedem Bundesland andere Allgemeinverfügungen gelten“, berichtet er. „Inhaltlich ist für uns nicht nachvollziehbar, warum mit einer im Grunde gleichen Infektionslage so unterschiedlich umgegangen wird.“ Viele Länder würden bereits zeigen, dass und wie ein Umgang mit der Pandemie möglich ist. Ein Grund für Brückmann anzunehmen, „dass Hamburg mit dem allgemeinen Verbot seinen Spielraum überschritten hat“.

Finanzielle Durststrecke wird noch andauern

Mit der Erlaubnis, wieder Veranstaltungen in Hamburg durchzuführen, sei die Event-Branche aber noch nicht über den Berg, heißt es in dem Eilantrag der Tafelspitz GmbH Full Service Catering. Denn es brauche eine gewisse Vorlaufzeit, um Planungen und Konzepte mit Kunden abzustimmen und letztlich auch abzuschließen. Folglich dauere es auch länger, bis Gelder wieder fließen und zum Beispiel Gehälter gezahlt werden könnten.

Ferner ist sich Brückmann sicher, dass die allgemeinen „Corona Regelungen“ kaum sicherer einzuhalten sind, als bei der professionellen Organisation durch ein Full-Service Catering Unternehmen. Daher hat er zusammen mit der Klage auch ein Hygienekonzept eingereicht, das stellvertretend für die Branche zeigen soll, wie Events in Zukunft aussehen können. „Hierbei haben wir in einer umfangreichen Ausarbeitung dargestellt, wie verschiedene Veranstaltungskonzepte, wie Barbecue, Menü oder Live Cooking – ohne self service, unter Berücksichtigung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln durchgeführt werden können“, berichtet der Geschäftsführer. Das Hygienekonzept soll, auch unabhängig von dem Ausgang des gerichtlichen Verfahrens, wie betont wird, den Weg in die neue Normalität ebnen.

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