Kurzarbeitergeld: Wann Steuern nachzuzahlen sind
Wer im vergangenen Jahr Kurzarbeitergeld bekommen hat, zahlt darauf selbst keine Abgaben. Allerdings unterliegt das Kurzarbeitergeld dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das führt dazu, dass das Kurzarbeitergeld den Steuersatz für die übrigen Einkünfte erhöht. Daher ist eine Steuernachzahlung durchaus möglich, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Das gilt etwa dann, wenn der Arbeitnehmer weniger Wochenstunden gearbeitet hat und sein Lohn mit Kurzarbeitergeld aufgestockt wurde. Aber: „Oft wird es auch zu einer Steuererstattung kommen, da für den Arbeitslohn zu viel Lohnsteuer abgezogen wurde“, sagt Klocke. Wie viel Steuern der Arbeitnehmer für seinen Lohn – unter Berücksichtigung des Kurzarbeitergeldes – bezahlen muss und wie viel Steuern er bereits durch den Lohnsteuerabzug getilgt hat, wird mit der Einkommensteuererklärung geprüft. (dpa-tmn/TH)