Knastzelle statt Hotelzimmer
Die verwitwete Mediengestalterin hatte sich seit 2016 immer wieder in Hotels eingemietet, ohne anschließend die Rechnung zu bezahlen. Sie prellte die Häuser damit um erhebliche Beträge von bis zu 2.300 Euro pro Aufenthalt.
Bereits vor zwei Jahren war die Verurteilte wegen unbezahlter Aufenthalte in Garmisch-Partenkirchen verhaftet und schließlich zu einer Geldstrafe von 170 Tagessätzen verurteilt worden. Trotzdem ließ sie nach Angaben des Gerichts nicht von ihrer Masche ab und mietete sich 2017 in gehobene Münchner Hotels ein, die sie ohne zu bezahlen verließ. Die Kreditkarte, die sie bei der Buchung angegeben hatte, war längst gesperrt. Ende 2017 wurde sie von einer Hotelangestellten daran gehindert, durch die Tiefgarage zu verschwinden – und erneut verhaftet.
„Das Verhalten der Angeklagten muss als gewerbsmäßig betrachtet werden“, entschied das Gericht. Zu ihren Lasten wurde gewertet, dass die Frau „ein durchaus dreistes luxusorientiertes Täterverhalten“ an den Tag gelegt habe. „In Anbetracht des unverdrossenen, dreisten und über einen langen Zeitraum trotz mehrfacher Inhaftierung konsequent weitergeführten Täterverhaltens konnte keine positive Sozialprognose (…) gefunden werde.“
Die Angeklagte hatte sich laut Gericht in der Verhandlung nicht zu den Vorwürfen geäußert und nur „vortragen lassen, auf Bankkonten in den USA über erhebliche Geldbeträge zu verfügen“. Sie ging gegen das Urteil in Berufung, es ist darum noch nicht rechtskräftig. (lby/MJ)