Klagen gegen Obergrenze bei Hotelauslastung
Die Dorint-Hotelgruppe mit Sitz in Köln und das Hotel The Grand in Ahrenshoop haben beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald jeweils Normenkontrollklage gegen die Belegungsobergrenze von 60 Prozent der Betten in Hotels in Mecklenburg-Vorpommern eingereicht. Wann in diesen Verfahren mit einer Entscheidung zu rechnen sei, konnte ein Sprecher noch nicht sagen.
Nach Ansicht der Dorint-Hotelgruppe sind die Belegungsbeschränkungen unverhältnismäßig. Die Politik sei bislang nicht bereit, Entschädigungen wegen der Einschränkungsmaßnahmen zu gewähren, obwohl die verlorenen Umsätze unwiederbringlich seien, hieß es von Unternehmensseite zur Klage. Die Hotellerie erbringe damit ein Sonderopfer gegenüber anderen Branchen. Für Bürogebäude gälten derartige Beschränkungen nicht.
Zudem sieht Dorint kritisch, dass die Hotels in Mecklenburg-Vorpommern dafür sorgen sollen, dass Gäste aus Regionen mit zu vielen Infektionen nicht anreisen. Das sei Willkür und schrecke potenzielle Gäste ab.
Tourismusminister macht Hoffnung auf weitere Lockerungen
Inzwischen hat Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusminister Harry Glawe (CDU) reagiert und Hoffnungen auf weitere Lockerungen für Hotels ab dem 15. Juni gemacht. Demnach wolle man nach der Öffnung für auswärtige Gäste am 25. Mai drei Wochen lang schauen, wie es gehe. Bei anhaltend niedrigen Infektionszahlen könne die Regierung danach weitere Lockerungen im Tourismus vornehmen. Neben Touristen aus Deutschland dürfen von Montag, 25. Mai 2020, an auch Urlauber aus vielen europäischen Ländern wieder in Mecklenburg-Vorpommern Urlaub machen, wie Innenminister Lorenz Caffier (CDU) sagte.
(dpa/mv/KP)