Klage gegen Hamburger Eventverbot abgewiesen
Während in manchen Bundesländern Gastronomen allmählich auch wieder Events durchführen dürfen, bleibt Hamburg eisern bei einem Veranstaltungsverbot – zum Unverständnis und Leid dortiger Gastwirte. Bereits Anfang Juni hatte Alexander Brückmann, Geschäftsführer der Tafelspitz GmbH Full Service Catering, deshalb per Eilantrag Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg eingereicht (HOGAPAGE berichtete) und eine Wiederaufnahme seiner Tätigkeit im Event-Catering gefordert. Vorerst jedoch vergebens, denn am vergangenen Donnerstag folgte die gerichtliche Ablehnung des Antrags. Jetzt hat das Unternehmen Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht eingelegt.
Geschäftsführer Alexander Brückmann: „Stellvertretend für viele Betriebe wollen wir erreichen, dass wenigstens kleinere Veranstaltungen mit weniger als 100 Personen durchgeführt werden können. Freiwillige Lockerungen sind in Hamburg nicht absehbar – in manch anderen Bundesländern sind demgegenüber auch deutlich größere Veranstaltungen zulässig.“
Hygienekonzepte überzeugte das Gericht nicht
Zusammen mit der Klage hatte Brückmann auch ein detailliertes Hygienekonzept beim Gericht eingereicht, das zeigen sollte, wie Events in Zukunft aussehen und abgehalten werden können. Dabei ist er sicher, dass vor allem Gastronomen und Event-Caterer bestens gerüstet sind, die bestehenden Corona-Regeln einzuhalten und umzusetzen. Das Verwaltungsgericht beurteilte dies jedoch anders. Stattdessen verwies es auf gerichtlich nicht weiter überprüfbare Gestaltungs- und Einschätzungsspielräume des Hamburger Verordnungsgebers.
Die Rechtslage gleicht einem Flickenteppich
Nur einen Tag nach der Ablehnung durch das Gericht, ließ die Tafelspitz GmbH Beschwerde durch ihre Rechtsanwälte Klemm & Partner mbB einlegen. Fachanwältin Dr. Kerstin Gröhn macht dabei deutlich, dass sich angesichts der deutlich rückläufigen Anzahl von Neuinfektionen nicht mehr die Frage stelle, ob Lockerungen gerechtfertigt seien. „Es ist genau umgekehrt die Frage, inwieweit die Verbote noch gerechtfertigt sind.“ Angesichts der kaum noch überschaubaren Sonderregelungen in den einzelnen Bundesländern gleiche die Rechtslage einem Flickenteppich, heißt es seitens der Anwälte.
Inzwischen hat das Event-Catering-Unternehmen sein Hygienekonzept aktualisiert. So wolle man auch Schnelltests für jeden Gast der Veranstaltung anbieten, sofern es das Oberverwaltungsgericht fordert. „Spätestens, wenn das noch immer nicht geht, fragt man sich wirklich, was wir machen sollen, bis ein Impfstoff zur Verfügung steht“, resümiert Brückmann.
(Klemm & Partner mbB/KP)