Keine Entschädigung für Gaststätten-Schließung
In Hessen ist ein Gaststättenbetreiber mit der Klage gegen seine Betriebsschließungsversicherung gescheitert, die den finanziellen Ausfall aus dem ersten Corona-Lockdown nicht tragen will. Der Betrieb im Main-Kinzig-Kreis war im ersten Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 einen knappen Monat geschlossen geblieben, wofür die Betreiberin anschließend Entschädigung verlangte. Das Oberlandesgericht Frankfurt gab aber in der Berufung der Versicherung recht, die in den Zusatzbedingungen der Police auf einen Krankheiten-Katalog im Infektionsschutzgesetz verwiesen hatte.
Dort war Covid-19 zum fraglichen Zeitraum nicht enthalten, sondern wurde erst später vom Gesetzgeber hinzugefügt, erläuterte das OLG am Dienstag den Beschluss. Der Versicherungsschutz habe ausschließlich sieben namentlich genannte Krankheiten und Erreger umfasst, stellten die Richter in der nicht mehr anfechtbaren Entscheidung fest.
(dpa/MK)