Kaum Ausnahmen bei der Bonpflicht
Die Hüter der Kassenbonpflicht lassen sich nicht erweichen: So besteht beispielsweise im Bundesland Sachsen fast keine Aussicht auf eine Befreiung von dieser verbindlich festgeschriebenen Regelung. Acht Wochen nach Einführung der Bonpflicht sind im Freistaat nahezu 95 Prozent aller Anträge abgelehnt worden. Wie das sächsische Finanzministerium in Dresden dazu verlauten ließ, sind bis Ende Februar gerade einmal vier Ausnahmegenehmigungen erteilt worden. Dagegen lehnten die Finanzämter von 471 Anträgen 447 ab. Bei 28 Anträgen steht noch eine Entscheidung aus.
„Ausnahmen nur bei unzumutbarer Härte“
Details zu den vier Ausnahmegenehmigungen wollte das Ministerium nicht bekannt geben. Eine Sprecherin verwies auf das Steuergeheimnis. Auch könne sie deswegen keine Angaben dazu machen, aus welchen Branchen die erfolgreichen Antragsteller kommen oder welche Kriterien sie dafür erfüllt hätten. „Es findet jedes Mal eine Einzelfallprüfung statt“, sagte Sandra Jäschke. Ausnahmen können der Sprecherin zufolge nur genehmigt werden, wenn „eine besondere unzumutbare Härte besteht“. Die häufig vorgetragenen Argumente, mit der Erfüllung der Pflicht seien Mehrkosten verbunden und der Betriebsablauf müsse umgestaltet werden oder werde verzögert, stellten für sich allein keine Härte dar. Auch die Höhe eines einzelnen Umsatzes sei allein kein Grund für eine Ausnahme.
56 Prozent lehnen Bonpflicht ab
Seit dem 1. Januar müssen alle Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen. Die Bonpflicht soll Steuerbetrug verhindern. Einzelhandel und Handwerk hatten die Vorschrift als bürokratisch kritisiert. Von zahlreichen Verbrauchern wird die Bonpflicht kritisch gesehen. Laut einer repräsentativen Befragung des Marktforschers YouGov, das Ende Januar 2071 Menschen im Auftrag der dpa online befragt hatte, lehnen 56 Prozent der Befragten die Bonpflicht ab. 32 Prozent sprechen sich dafür aus. (lsn/TH)