Kampf der Luxushotels
Der Bayerische Hof ist seit langer Zeit die Top-Adresse in der Isarmetropole. Über den geplanten Bau eines neuen Luxushotels in unmittelbarer Nähe hatte das Traditionshaus Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht in München ließ jedoch bereits am vergangenen Montag durchblicken, dass diese wohl wenig Aussicht auf Erfolg haben werde.
Der wichtigste Verhandlungsgegenstand war die Verkehrslage im Kreuzviertel und an der Kardinal-Faulhaber-Straße sowie der Pranner- und Salvatorstraße. Innegrit Volkhardt, Geschäftsführende Gesellschafterin des bayerischen Hofes, sieht in den verkehrlichen Auswirkungen des geplanten Luxushotels der Rosewood-Gruppe unzumutbare Verhältnisse auf sich und ihre Gäste zukommen. Der Rechtsanwalt des Bayerischen Hofes, Peter Gauweiler (68), brachte mehrere Beweisanträge vor. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Gutachten belegt nur geringe Auswirkungen
Die Gegenseite stütze sich in ihrer Verteidigung auf ein angefertigtes Gutachten, welches die Vorwürfe des Bayerischen Hofes scheinbar größtenteils widerlege. So gebe es nur eine minimale Mehrbelastung im Verkehr. Auch eine Tiefgarage sei überhaupt nicht eingeplant, da man die notwendigen Parkplätze bereits in einem bestehenden Parkhaus gegenüber nachweisen könne. Selbst sämtliche Anlieferungen würden über ein neues Geschäfts- und Bürohaus mit dreigeschossiger Tiefgarage laufen, welches in unmittelbarer Nähe in der Prannerstraße errichtet wird.
Auch wenn Volkhardt da anderer Meinung ist und zu bedenken gab, dass es bereits jetzt oft zu Staus in der Kardinal-Faulhaber-Straße käme, ließ die Vorsitzende Richterin Marion Pauli-Gerz verkünden: „Unzumutbar wäre lediglich eine Verkehrsbelastung, die die Nutzung des eigenen Grundstücks nahezu unmöglich macht. Das sehe ich hier aber nicht.“ Gauweiler konterte daraufhin mit einer Vormerkung eines städtischen Verwaltungsdirektors aus dem Planungsreferat, welcher im August letzten Jahres von beinahe chaotischen Verkehrsverhältnissen im Kreuzviertel sprach.
Sitzung unterbrochen
Nachdem das Gericht abgelehnt hatte, ein gerichtliches Gutachten über die Verkehrsauswirkungen und die zu erwartende Lärmbelästigung anzufordern sowie die Beweisanträge, den Referatsvertreter vorzuladen, forderte Gauweiler, dass man Kreisverwaltungsreferent Thomas Böhle (SPD) sowie Stadtbaurätin Elisabeth Merk (parteilos) als Zeugen vorlade. Merk ist in der Stadtverwaltung für die Verkehrsplanung zuständig. An diesem Punkt unterbrach Richterin Pauli-Gerz die Sitzung – leicht gereizt, wie die Süddeutsche Zeitung schreibt. (sueddeutsche.de/bild.de/MJ)