Kabinett beschließt neue Insolvenzregelung für Reiseveranstalter
In Hinsicht auf die Thomas-Cook-Pleite will die Bundesregierung Reisende bei Insolvenzen künftig mit einem Fonds absichern. Nur Veranstalter, die in diesen gemeinsamen Topf einzahlen, sollen künftig noch Pauschalreisen anbieten. Einen entsprechenden Vorschlag des Bundesjustizministeriums hat das Kabinett angenommen.Derzeit können Versicherer von Reiseanbietern ihre Haftung für Erstattungen auf 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr begrenzen, was nach Auskunft des Ministeriums auch stets geschieht. Eine Haftungsbeschränkung soll es künftig weder für Reiseanbieter noch deren Versicherer geben, damit auch riesige Schadenssummen in Zukunft abgesichert sind und nicht vom Steuerzahler übernommen werden müssen. „Auf diese Weise wird ein umfassender Schutz der Reisenden sichergestellt“, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD).
Zwischen Rücklagen und Kreditzusagen
Die Reiseanbieter müssen als Sicherheit Summen beiseite legen, deren Höhe sich an ihrer Bonität bemisst. Wenn ein Unternehmen Insolvenz anmelden muss, soll zunächst diese Sicherheit verwendet werden und im nächsten Schritt falls nötig Mittel aus dem gemeinsamen Fonds, der in der Aufbauphase noch durch eine staatliche Garantie abgesichert wird. Hinzu kommen als weitere Sicherheit Rückdeckungsversicherungen und gegebenenfalls Kreditzusagen.
Gesetzentwurf vom Bundesjustizministerium erwartet
Hintergrund der Pläne ist die Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook vergangenes Jahr. Das Unternehmen hatte schrittweise alle gebuchten Reisen abgesagt, auch wenn sie bereits ganz oder teilweise bezahlt worden waren. Die Bundesregierung hatte entschieden, für die Schäden der Reisenden einzuspringen, die von der Zurich Versicherung nicht beglichen werden. Da die Versicherungssumme nicht für den Gesamtschaden ausreicht, zahlt die Versicherung nur 17,5 Prozent. Das Kabinett hat bislang nur Eckpunkte verabschiedet. Im nächsten Schritt wird das Bundesjustizministerium die Details nun in einem Gesetzentwurf ausbuchstabieren, der dann ebenfalls vom Kabinett sowie vom Bundestag und dem Bundesrat angenommen werden muss. (dpa/TH)