Kabinett beschließt Mehrweg-Pflicht für Gastgewerbe
Gastronomiebetriebe stehen ab 2023 in der Pflicht, sämtlichen Gästen auch Mehrwegbehälter anzubieten. Grundlage für diese Regelung ist die Änderung des Verpackungsgesetzes, die das Bundeskabinett nun auf den Weg gebracht hat. Darüber hinaus sieht die Novelle eine Erweiterung der Pfandpflicht auf alle Getränkeflaschen und erstmals einen vorgeschriebenen Mindestrecyclingplastik-Anteil von 25 Prozent bis 2025 vor. „Händler, die Kaffee zum Mitnehmen verkaufen, sollen ihren Kunden sowohl einen Einweg- als auch einen Mehrwegbecher anbieten müssen“, ließ Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) dazu verlauten.
Erweiterte Pfandpflicht ab 1. Januar 2022
Die selbe Regelung gelte für Speisen zum Mitnehmen im Restaurant und für Lieferdienste. Die Regel soll ab 2023 greifen, enthält aber die Ausnahme für Betriebe, die kleiner als 80 Quadratmeter sind und nicht mehr als fünf Beschäftigte haben. Schon zum 1. Januar 2022 soll die erweiterte Pfandpflicht in Kraft treten. Bislang gibt es noch Getränke, etwa Fruchtsäfte ohne Kohlensäure ohne Pfandausweisung. Damit soll Schluss sein, die Pfandpflicht gilt demnach dann auch für Getränkedosen. Eine Ausnahme gibt es aber auch hier, und zwar für Milch und Milcherzeugnisse. Für diese Produkte greift die Pfandpflicht erst ab dem Jahr 2024.
„Schulzes Vorstoß kommt zur Unzeit“ (Dehoga)
Der Dehoga befürchtet nun deutliche Mehrbelastungen. Schulzes Vorstoß komme „zur Unzeit“, so Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges dazu. „Wir befinden uns in einer Situation, in der unsere Branche ums Überleben kämpft“, ergänzte sie mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht die Neuerungen insgesamt positiv, fordert aber, den Unternehmen genug Zeit einzuräumen, um Mehrwegsysteme zu schaffen. Umweltministerin Schulze gehtdennoch davon aus, dass die Änderungen gemeinsam mit anderen bereits beschlossenen Maßnahmen Wirkung entfalten werden. Als Beispiele nannte sie unter anderen das Verkaufsverbot für Plastik-Wegwerfartikel wie Besteck oder Teller ab Juli 2021. (dpa/TH)