Internationale Urlaubsreisen: Alles Wichtige zum Thema Zoll
Einen sehr guten Überblick über die wichtigsten Zollbestimmungen können sich Reisende über die kostenlose Smartphone-App „Zoll und Reise“ verschaffen. Zur Vermeidung von Roaming-Gebühren benötigt die App keine Internetverbindung und ist daher auch für den Urlaub im Ausland bestens geeignet. Zudem stehen unter www.zoll.de umfassende Informationen zur Verfügung. Hier die wichtigsten Bestimmungen auf einen Blick:
Produktpiraterie
Bekleidung, Fanartikeln, Kosmetika, Taschen, Uhren und Ähnliches namhafter Markenhersteller werden in den Urlaubsländern häufig zu Billigpreisen angeboten. Aber Vorsicht! Viele solcher vermeintlichen Schnäppchen entpuppen sich häufig als qualitativ minderwertige Fälschungen, die sehr gesundheitsgefährdend sein können. So werden beispielsweise nachgeahmte Textilien nicht selten mit giftigen Farbstoffen hergestellt. Der Zoll empfiehlt deshalb, im Urlaub auf den Kauf solcher Waren zu verzichten.
Reisefreimengen
Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern sind für private Zwecke einige Waren von den Einfuhrabgaben befreit; z.B. 200 Zigaretten und 1 Liter Spirituosen bei einem Mindestalter von 17 Jahren. Medikamente sind nur für den persönlichen Bedarf der Reisenden zulässig. Für andere Waren gilt bei der Einreise eine Reisefreigrenze von 300 Euro, für Flug- und Seereisen betragen diese 430 Euro. Für Reisende unter 15 Jahren beträgt die Freigrenze immer 175 Euro. Reisen innerhalb der EU unterliegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte Genussmittel (z.B. Branntwein, Bier, Tabak) und Energieerzeugnisse, für die EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Für entsprechende Waren sind daher auch bei Reisen in der EU bestimmte Vorschiften und Mengen zu beachten.
Artenschutz
Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll, auf Reisesouvenirs aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten. Durch den Kauf derartiger Waren tragen Touristen – meist unwissend – dazu bei, dass der Bestand vieler Arten weltweit gefährdet ist. Der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen, Teilen davon oder Waren daraus ist streng reglementiert. Verstöße werden konsequent verfolgt. Im Fall des Falles müssen Sie mit der Einziehung der Waren und hohen Bußgeldern oder gar Strafen rechnen. Welche Tiere und Gegenstände besonders geschützt sind finden Sie unter www.artenschutz-online.de.
Barmittel
Zu beachten ist auch, dass mitgeführte Barmittel (Bargeld und Wertpapiere) ab 10.000 Euro oder mehr bei der Einreise in die Europäische Union oder Ausreise aus der EU eigenständig und ohne Aufforderung schriftlich beim Zoll angemeldet werden müssen. Damit soll die Geldwäsche bekämpft und die Finanzierung terroristischer Vereinigungen verhindert werden. Innerhalb der EU müssen beim Grenzübertritt mitgeführte Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr nur nach Aufforderung mündlich angezeigt werden. Wer mitgeführte Barmittel nicht anmeldet oder unzutreffende bzw. unvollständige Angaben macht, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.
Kulturgüterschutz
Kulturgüter kann ein Urlauber nicht unbedingt auf den ersten Blick erkennen. „Kulturgüter“ sind Gegenstände, die für die Archäologie, Geschichte, Literatur, Kunst oder Wissenschaft ein bedeutungsvolles Gut darstellen. Hierzu zählen seltene Mineralien, auch Antiquitäten, bedeutende Bücher, Bilder und Zeichnungen. Diese unterliegen in vielen Ländern sehr strengen Ausfuhrbeschränkungen oder -verboten. Wer aus dem Urlaub ein besonderes Souvenir mitbringen möchte, sollte sich daher stets informieren, was man aus dem jeweiligen Land mitnehmen darf und was nicht beziehungsweise gänzlich auf derartige Souvenirs verzichten. (ots/MJ)