IHA unterstützt Hotels bei neuem Reiserecht
Arrangements, Pakete, Insolvenzabsicherung, Formblätter, Vermittlung verbundener Reiseleistungen: Die Liste der Begriffe, mit denen sich die Hotellerie im Vorfeld des Inkrafttretens des neuen Reiserechts am 1. Juli dieses Jahres auseinandersetzen muss, ist lang. Für eine gesetzeskonforme Umsetzung des neuen Reiserechts sind drei Komponenten essentiell: Die korrekte rechtliche Einordnung der Angebote und „Pakete“, der sichere Umgang mit den neuen gesetzlichen Informationspflichten und der Abschluss einer Insolvenzabsicherung, sollten Kundengelder vor Beendigung der Reise angenommen werden.
„Für die schnelle, rechtskonforme Verwendung im Hotelalltag haben wir nun noch eine Übersicht der notwendigen Musterformblätter des Gesetzgebers erstellt und aufbereitet, die bei Pauschalreisen, Click-Through-Buchungen oder der Vermittlung verbundener Reiseleistungen für die Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten obligatorisch sind“, teilt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA), mit.
Das im IHA-Shop zum kostenlosen Download zur Verfügung stehende Merkblatt informiert detailliert über die rechtlichen Voraussetzungen des neuen Reiserechtes und über die sich daraus ergebenden Pflichten. Ebenfalls zum kostenlosen Download bereit stehen nun die Musterformblätter des Gesetzgebers, die bei Pauschalreisen, Click-Through-Buchungen oder der Vermittlung verbundener Reiseleistungen für die Erfüllung der Informationspflichten obligatorisch sind. (MJ)