Recht

Hotelverbände begrüßen Initiative zum Mietrecht

Geld auf einem Hotel-Tresen
Aufgrund einer neuen Gesetzesinitiative können Gastgeber nun neue Hoffnung schöpfen, was die Miete oder die Pacht anbelangt. (© motortion/stock.adobe.com)
Die wenigsten von den Corona-Maßnahmen betroffenen Hotels und Restaurants konnten sich mit ihrem Verpächter auf eine Pachtminderung einigen. Eine Gesetzesinitiative gibt nun neue Hoffnung.
Mittwoch, 09.12.2020, 08:37 Uhr, Autor: Thomas Hack

Dem deutschen Gastgewerbe brechen aufgrund der Coronakrise Einnahmen in Milliardenhöhe weg – bei weiterlaufenden hohen Miet- und Pachtverpflichtungen. Der Dehoga sowie der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßen die jetzt von der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht angekündigte Gesetzesinitiative zur Änderung des Mietrechts. Diese sieht eine gesetzliche Klarstellung dahingehend vor, dass staatlich angeordnete Beschränkungen für Gewerbemieter, die die angemieteten Räume dadurch gar nicht mehr oder nur stark eingeschränkt nutzen können, eine Störung der Geschäftsgrundlage für ein Mietverhältnis bedeuten.

Nur ein Drittel der Immobilieneigentümer kompromissbereit

Eine faire Lastenteilung zwischen Verpächtern und Pächtern scheitere den Verbänden zufolge meistens an der fehlenden Einigungsbereitschaft der Immobilieneigentümer. In einer im Oktober durchgeführten Dehoga-Umfrage unter 1.200 Unternehmer teilten lediglich 28 Prozent der Betriebe mit, dass ihnen der Verpächter mit Minderung oder Verzicht entgegengekommen sei. Zur Verdeutlichung der Situation nennen die Verbände ein Beispiel:

„Unternehmen akut von Insolvenz bedroht“

„Ein Hotel zahlte im letzten Jahr bei einer Million Euro Umsatz pro Monat 300.000 Euro Pacht. Der Umsatz entsprach einer Belegung von 80 Prozent. Wenn nunmehr diese Pacht in Höhe von 300.000 Euro auch bei einer Belegung von 10 Prozent fällig wird und dieser Zustand über Monate anhält, ist das Unternehmen akut von Insolvenz bedroht. Das ist umso dramatischer als ausgerechnet diese Betriebe bislang auch fast komplett durchs Raster der Hilfsmaßnahmen von Soforthilfe über Überbrückungshilfe bis Novemberhilfe gefallen sind beziehungsweise zu fallen drohen.“
(DEHOGA/TH)

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