Hoteliers begrüßen Airbnb-Urteil
Ein Wiener Bezirksgericht hat am Exempel einer Airbnb-Vermieterin entschieden, dass Wohnungen nicht zu touristischen Zwecken weitervermietet werden dürfen, wenn diese weniger als 180 Tage betragen (Wir berichteten hier). Nachdem das Urteil rechtskräftig geworden war, sind bereits die ersten Reaktionen seitens des Gastgewerbes zu vernehmen.
„Weiterer Graubereich beseitigt“
„Chancengleichheit ist ein Grundprinzip in der Wirtschaft“, sagt etwa Dominic Schmid, Fachgruppenobmann der Wiener Hotellerie. „Deshalb haben wir uns auch immer dafür stark gemacht, dass für neue Anbieter wie Airbnb die gleichen Regeln gelten müssen wie für uns Hoteliers. Das aktuelle Urteil im Fall einer Wiener Airbnb-Vermieterin bestätigt unsere Bemühungen und ist ein weiterer Schritt in Richtung Fairness.“ Wie derzeitig die Medien berichten, ist laut Gerichtsurteil klargestellt, was in Österreich alles unter touristische Vermietung fällt und den in der Zwischenzeit verschärften Regel wie z.B. Zustimmungspflicht der Miteigentümer unterworfen ist. „Damit ist ein weiterer Graubereich beseitigt“, so Schmid.
Bundesweite Registrierung mit Autorisierung gefordert
„Wir fordern zusätzlich eine bundesweite Registrierung zur Datenoffenlegung, nur so können alle in die Pflicht genommen werden. Besonders wichtig ist uns vor der Registrierung eine Autorisierung des Anbieters. Fälle in anderen Ländern haben gezeigt, dass hier bei der Registrierung erfundene Daten und Fantasienamen angegeben werden. „Airbnb-Vermieter müssen in der Realität greifbar sein“, so Schmid. (ots/TH)