Hoffnung für Hamburgs Catering-Branche
In Hamburg sind nach wie vor so gut wie keine Veranstaltungen erlaubt – eine Katastrophe für Event-Caterer. Die Tafelspitz GmbH Full Service Catering hatte deshalb per Eilantrag beim Hamburger Verwaltungsgericht gegen die strenge Verordnung geklagt. Zumindest Veranstaltungen bis 96 beziehungsweise 48 Personen sollten durchgeführt werden dürfen, so das Ziel. Die Klage wurde abgewiesen, das Unternehmen legte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein (HOGAPAGE berichtete). Jetzt scheint es eine Wende zu geben, denn der Stadtstaat hat eine Kurskorrektur angekündigt. Am Ende eines Schriftsatzes an das Oberverwaltungsgericht teilt Hamburg mit, dass der Senat im Begriff ist, die hierstrittige Regelung in der Coronaverordnung „zum 01.07.2020 substantiell abzuändern“, berichtet die Tafelspitz GmbH.
Geschäftsführer Alexander Brückmann: „Hamburg will offenbar einer Niederlage zuvorkommen – sei’s drum: Das ist ein wichtiges Signal für die Veranstaltungen in Hamburg insgesamt!“ Rechtsanwalt Dr. Ulf Hellmann Sieg, der Brückmann und das Unternehmen in diesem Fall zusammen mit seiner Kollegin Dr. Kerstin Gröhn vertritt, sagt: „In einer Zeit, in der es um jeden Tag geht, ist ein solches taktisches Geplänkel unerträglich. Die Planungssicherheit, die aufgrund des üblichen Vorlaufs der meisten Veranstaltungen für die Branche dringend erforderlich ist, wird hier bewusst verweigert.“
(Klemm & Partner mbB/KP)