Arbeitsrecht

Hitzeperiode: Muss der Chef „hitzefrei“ geben

Ein Thermometer im Sonnenlicht zeigt 35 Grad an
Ab 35 Grad Raumtemperatur gilt der Arbeitsplatz als nicht arbeitstauglich. (Foto: John Smith/fotolia)
In den kommenden Tagen sind wieder hochsommerliche Temperaturen zu erwarten. Teilweise soll das Thermometer sogar über 35 Grad steigen. Für Köche, Kellner und Co. sind derartige Hitzewellen besonders gefährlich. Muss man als Arbeitgeber ab einem gewissen Punkt hitzefrei geben?
Dienstag, 24.07.2018, 15:39 Uhr, Autor: Markus Jergler

Der Sommer 2019 ist bislang höchst vielversprechend. Sonnenanbeter und Badefans kommen voll auf ihre Kosten. Auch in den kommenden Tagen sagt der deutsche Wetterdienst tropische Temperaturen voraus, vor allem in Städten sei mit „subtropischen“ Bedingungen zu rechnen. Bei so einem Wetter arbeitet logischerweise niemand gern, doch für Köche am Herd oder Kellnerinnen mit schweren Tablets sind solche Bedingungen besonders hart.

Muss der Arbeitgeber hitzefrei geben?
Das  deutsche Gesetzbuch kennt zwar kein „hitzefrei“, aber bedeutet das im Umkehrschluss automatisch, dass bei jeder Temperatur gearbeitet wird? Nicht unbedingt. Die deutsche Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sorgt für gewisse Regelungen, etwa hinsichtlich der Raumtemperatur am Arbeitsplatz, wenn auch nur sehr knapp. Darin heißt es, dass „alle Räumlichkeiten, bei denen aus betriebstechnischen Gründen keine bestimmte Temperatur festgelegt ist (dazu zählen unter anderem Arbeits-, Pausen- und Sanitärräume), während der Arbeitszeit ein gesundheitlich zuträgliches Klima aufweisen müssen“. Ein weiterer Punkt besagt etwa, dass Fenster, Glaswände und Oberlichter durch eine entsprechende Abschirmung gegen starke Sonneneinstrahlung geschützt werden müssen. Eine wichtige Rolle spielt auch die Schwere der Arbeit. Die technische Regel A3.5 legt diese in drei Stufen fest:

  • Leichte Arbeiten: Bei ruhiger Sitz- oder Stehhaltung (gelegentliches Gehen inbegriffen) werden leichte Bewegungen mit der Hand und den Armen vollführt.
  • Mittlere Arbeiten: Es werden mittelschwere Arm- oder Beinarbeiten im Sitzen, Gehen oder Stehen erledigt.
  • Schwere Arbeiten: Schwere Beschäftigungen, die Hände, Arme, Beine oder Rumpf belasten, werden im Gehen oder Stehen ausgeführt.

Derartige Vorschriften sind in einem Biergarten oder einer Restaurantküche natürlich nur bedingt einzuhalten. Eine richtige Verpflichtung für den Arbeigeber, seinen Angestellten hitzefrei zu geben, gibt es jedoch nicht. Wenn die Temperatur auf mehr als 30 Grad ansteigt, muss der Arbeitgeber jedoch Maßnahmen ergreifen, um diese zu senken. Sobald die Raumtemperatur 35 Grad übersteigt, kann unter gewissen Umständen hitzefrei gegeben werden Gerichtsurteile zu diesem Thema liegen allerdings noch keine vor.

Für die kommenden Tage sollten sich Gastronomen entsprechend rüsten. Überlegungen wie etwa eine Lockerung der Kleiderordnung, ausreichend kühlende Getränke, Ventilatoren, mobile Klimageräte, etc. können dazu beitragen, die Raumtemperatur zu senken. (MJ/arbeitsschutzgesetz.org/anwalt.de)

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