Halber Feiertag, kein Feiertag, Chaos bleibt
In Österreich sollte also der Karfreitag ein halber Feiertag werden – konkret ab 14 Uhr. Das sich daraus ergebende (arbeitsrechtliche) Chaos war eigentlich für alle absehbar, bis auf die Regierung. Lustig wäre die Sache auch für das Gastgewerbe geworden. Frühstückskoch und –kellner hätten demnach Pech gehabt, ebenso die Kollegen von der Mittagsschicht. Nur wer nach 14 Uhr noch Dienst gehabt hätte, hätte sich über einen Feiertagszuschlag freuen dürfen. Dass es gesetzlich auch ungeklärt ist, wie sich bei dieser Regelung jemand den Karfreitag hätte freinehmen können (halbe Urlaubstage sind in vielen Unternehmen zwar als Gentlemens-Agreement möglich, im Gesetz allerdings gar nicht vorgesehen), setzte der Schnapsidee die Krone auf.
Doch die Proteste von so gut wie allen Seiten zeigten offensichtlich Wirkung und plötzlich gibt es eine neue Lösung, die dieses Chaos verhindern soll. Konkret: Im Rahmen des bestehenden Urlaubsanspruches kann künftig ein beliebiger Tag als persönlicher Feiertag zur Religionsausübung beansprucht werden – mit einseitigem Rechtsanspruch des Arbeitnehmers. Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür aber nicht. Dieser persönliche Feiertag muss künftig drei Monate zuvor angemeldet werden – für das Jahr 2019 wird eine kürzere Frist definiert. „Sollte der Arbeitnehmer auf Wunsch des Arbeitgebers, verursacht durch dringende betriebliche Gründe, dennoch an diesem selbst gewählten ‚persönlichen Feiertag‘ freiwillig seiner Arbeit nachgehen, so erhält er für diesen Tag sämtliche Vergütungen wie an jedem anderen Feiertag“, so die Regierungskoordinatoren Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) in einer Aussendung. Diese Lösung schaffe Klarheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit für alle.
Also nochmal zum Mitschreiben: Künftig hat der durchschnittliche Arbeitnehmer 24 normale und einen besonderen Urlaubstag zur freien Verfügung und wenn ihm der besondere Urlaubstag nicht gewährt wird, hat er Anspruch auf einen Feiertagszuschlag. Evangelische und Altkatholiken verlieren hingegen einen ganzen Urlaubstag. Und in den Gaststätten und Hotels wird man sich freuen, wenn man zusätzlich zu den normalen Urlaubswünschen der Belegschaft, jetzt auch noch individuelle persönliche Feiertage koordinieren muss. Wie war das nochmal mit der Klarheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit?