Gesetz regelt Absicherung von Pauschalurlaubern neu
Zukünftig wird es einer Pressemitteilung zufolge zwei Wege der Absicherung von Pauschalreisen geben: Für Reiseveranstalter mit einem Jahresumsatz von mindestens drei Millionen Euro sieht ein neu beschlossenes Gesetz des Kabinetts einen millionenschweren Sicherungsfonds vor. Unternehmen mit einem geringeren Umsatz können sich weiterhin bei Versicherungen oder Banken absichern. Bei beiden Varianten erhalten die Kunden wie bisher mit der Buchungsbestätigung einen Sicherungsschein. Diese Regelung gilt auch, wenn ein Urlauber beispielsweise ein Hotelzimmer und ein Wellness-Angebot im Paket bucht.
750 Millionen Euro-Fonds bis 2026
Das Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten, wobei der geplante Fonds bis Ende 2026 mit rund 750 Millionen Euro gefüllt werden soll. Das Geld kommt von den teilnehmenden Reiseveranstaltern, die ein Prozent ihres Umsatzes einzahlen müssen. Zusätzlich bringen sie in den Reisesicherungsfonds sieben Prozent ihres Umsatzes in Form von Bürgschaften oder Versicherungen als Sicherheit ein. „Auf diesem Gebiet sind nur noch wenige Versicherer aktiv. Hier bringt die R+V als einer der bundesweit führenden Kreditversicherer eine große Expertise mit“, erklärt Achim Scheib, Experte der R+V Versicherung für die Absicherung von Reisepreisen.
„Viele Bedürfnisse unter einen Hut bringen“
Bisher war die Haftung pro Versicherer auf 110 Millionen Euro im Jahr begrenzt. „Die Erfahrung mit Thomas Cook hat gezeigt, dass diese Regelung zur Absicherung großer Veranstaltern nicht ausreicht“, so Scheib weiter. In der Corona-Pandemie hat sich die Situation zugespitzt, besonders in der Reisebranche ist die Gefahr von Insolvenzen deutlich gestiegen. Die Herausforderung für den Gesetzgeber: Er musste die Bedürfnisse der Verbraucher, der Reiseveranstalter und der Versicherer unter einen Hut bringen. In Zukunft muss ein Reiseanbieter für mindestens 22 Prozent seines Umsatzes einen Insolvenzschutz bieten. (ots/TH)