Öffnungszeiten

Gerichtsstreit um Nachtgastronomie entbrannt

Menschen in einem Club
Können Stadtbewohner den Nachtgastronomen die Öffnungszeiten diktieren? Noch wird vor Gericht darüber gestritten. (©bernardbodo/stock.adobe.com)
Müssen Bars und Clubs aus Lärmgründen früher schließen, wenn die Anwohner eine Lärmbelästigungsklage einreichen? Ein Verwaltungsgericht versucht bisher vergeblich, diese Frage klären…
Donnerstag, 30.07.2020, 08:56 Uhr, Autor: Thomas Hack

Die Fronten sind verhärtet: Seit Jahren schon streiten sich Anwohner der Ausgehmeile im historischen Heidelberger Zentrum mit Stadt und Gastronomen. Sie fordern, dass die zahlreichen dort ansässigen Bars und Kneipen früher schließen sollen, und berufen sich dabei auf lärmbedingte Gesundheitsrisiken. Die Stadt dagegen fürchtet um ihr Bild als Studentenhochburg mit lebendigem Nachtleben.

Gemeinderat ignoriert Richterspruch

Mehrmals waren sich die beiden Parteien schon vor Gericht begegnet. Zuletzt hatte es im Juli vergangenen Jahres ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe gegeben, gegen das aber beide Parteien Berufung eingelegt hatten. Darin verpflichten die Richter die Stadt Heidelberg dazu, längere Sperrzeiten einzuführen. Demnach hätten die Kneipen an Wochentagen um Mitternacht und am Wochenende um 2.30 Uhr schließen sollen. Das hat der Gemeinderat bislang nicht umgesetzt. Stattdessen müssen die Altstadt-Wirte derzeit unter der Woche um 1.00 Uhr dichtmachen, am Wochenende darf bis 4.00 Uhr gefeiert werden.

Zweifel an Lärmgutachten

In dem Berufungsverfahren hat der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof den Konflikt jetzt allerdings um eine weitere Etappe verlängert. Denn das Gericht verkündete kein Urteil, sondern kündigte eine sogenannte Beschlusszustellung an. Dabei deutete Richterin Kirchhof an, dass es sich aller Voraussicht nach um die Anordnung eines neuen Lärmgutachtens handeln wird. Während des Verfahrens hatte sie bereits Zweifel an der Aktualität des derzeit vorliegenden Gutachtens geäußert. Unter anderem wies die Vorsitzende Richterin des VGH nun auch darauf hin, dass der nächtliche Lärm in der Altstadt womöglich nur zu einem Teil mit der Gastronomie zusammenhänge. „Es besteht die Gefahr, dass man mit längeren Sperrzeiten nur einen Störer von vielen beseitigt“, sagte Kirchhof zu den Klägern. (lsw/TH)

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