Gericht urteilt über Reiseportale
Viele Reiseportale listen auf ihrer Seite Hotels in einer bestimmten Reihenfolge auf. Doch oft ist unklar, warum manche Hotels in der Trefferliste oben stehen. Die Reiseportale dürfen aber nicht verschweigen, wie diese Reihenfolge zustande kommt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichtes Hamburg hervor. Darauf weist der Verbrauchzentrale Bundesverband hin, der in diesem Fall geklagt hatte. Streitpunkt war eine Hotelliste mit „Top-Tipps“ eines Reiseportals. Alternativ konnten Verbraucher die Hotel-Treffer nach folgenden Rubriken sortieren: dem günstigsten Preis, Sternen, Bewertung und Preis oder Sternen und Preis. Bis auf den Preis war für Verbraucher nicht durchschaubar, wie das Ranking zustande kam.
„Rubriken unklar oder gänzlich instransparent“
Die Richter entschieden, dass dadurch den Verbrauchern entscheidende Informationen für eine Kaufentscheidung fehlen. Mehrere Rubriken seien unklar oder gänzlich intransparent. Sie entschieden: Reiseportale müssen das Ranking sowie die Gewichtung klar darstellen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa-tmn/TH)