Gericht lehnt Eilanträge gegen Sperrstunden ab
Das Verwaltungsgericht in Freiburg hat die Eilanträge zweier Gastronomen gegen die verordnete Sperrzeit im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald sowie in Freiburg abgelehnt. Die Gastronomen hatten dagegen geklagt, dass der Betrieb von Gaststätten zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr im Landkreis und in Freiburg untersagt ist.
Verlängerung der Sperrzeit bestätigt
Die Verwaltungsrichter bestätigten mit dem Urteil die Verlängerung der Sperrzeit, die das Gesundheitsamt für den Landkreis und für die Stadt Freiburg beschlossen hatte. Den Richtern zufolge trage dieser Schritt zu einer Reduzierung der Kontakte bei, was wiederum Gelegenheiten zur Übertragung des Virus einschränke. Die Gastronomen hatten den Sinn der verlängerten Sperrstunde infrage gestellt, da die Regelung zu einer Verlagerung hin zu privaten Feiern führe. Das Gericht widersprach und argumentierte, dass auch private Feiern von mehr als zehn Personen nach der Corona-Verordnung des Landes verboten sind. (lsw/TH)