Gericht kippt Niedersachsens Beherbergungsverbot
Kleiner Lichtblick für die niedersächsische Hotellerie: Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das Beherbergungsverbot des Landes für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Gericht jetzt in Lüneburg mit. Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks. Die Beherbergungsbetriebe, etwa Hotels und Pensionen, müssen sich „mit sofortiger Wirkung“ nicht mehr an die entsprechende Verordnung halten, teilte das Lüneburger Gericht mit. Bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren könne es noch Monate dauern, sagte eine Sprecherin des Gerichts.
Auch Baden-Württemberg setzt Verbot aus
Das Verbot war erlassen worden, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Reisenden aus deutschen Regionen mit mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen wurden Urlaubsaufenthalte damit erschwert. Am Donnerstag standen 54 Regionen auf der Liste der betroffenen Regionen. Zwar sah die Regelung eine Reihe von Ausnahmen vor, etwa nach Vorlage eines negativen Corona-Tests, dennoch stellte es sich laut dem Oberverwaltungsgericht in Niedersachen „nicht als notwendige infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahme dar“. Es sei zweifelhaft, ob das Verbot geeignet und erforderlich sei, hieß es.
Niedersachsens Landesregierung hatte sich den Beherbergungsverboten anderer Bundesländer zunächst nicht angeschlossen, nach wenigen Tagen aber doch nachgezogen. Ministerpräsident Stephan Weil begründete das damit, dass das Land anderenfalls eine besondere Anziehung für Touristen gehabt hätte, die vom Urlaub in den übrigen Ländern ausgeschlossen wurden.
Auch in Baden-Württemberg ist das Beherbergungsverbot jetzt vom Verwaltungsgerichtshof ausgesetzt worden. In Sachsen kündigte die Regierung nach einem Gespräch mit Landräten und Bürgermeistern aus dem Freistaat an, dass es ab Samstag das umstrittene Beherbergungsverbot nicht mehr geben wird. Mehrere Bundesländer halten weiter daran fest.
(dpa/lni/KP)