Gericht erlaubt Alkohol-Ausschankverbot
Gaststätten in München dürfen wegen Corona nach 22.00 Uhr zunächst weiter keinen Alkohol ausschenken. Das Verwaltungsgericht München wies die Eilanträge zweier Restaurants gegen die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt zurück. Die vorerst bis 27. Oktober geltende Regelung sei angesichts weiter steigender Infektionszahlen verhältnismäßig, argumentierte die Kammer in dem bekanntgegebenen Beschluss. „Wir bedauern die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Nach unserer Rechtsauffassung stellt diese Allgemeinverfügung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit unserer Mandanten dar“, teilte die Kanzlei Noerr, die beide Restaurants vertritt, am Abend mit. „Das Verbot, Alkohol nach 22.00 Uhr an Gäste auszuschenken, die zumeist getrennt von anderen an Tischen sitzen und zum Essen Alkohol trinken, ist nach unserer Ansicht nicht geeignet, das Infektionsgeschehen in München zu reduzieren.“
„Das Infektionsrisiko steigt nicht ab 22 Uhr“
In einem Restaurant, in dem fünf oder sechs Gänge serviert würden, wollten die Gäste unter Umständen auch nach 22.00 Uhr gerne noch Getränke bestellen, sagte Anwalt Christian Mayer. Wenn das nicht mehr möglich sei, blieben die Kunden womöglich ganz weg. Dabei steige das Infektionsrisiko um 22.00 Uhr nicht. „Die Leute sitzen am Tisch, essen und trinken – und bleiben auf ihrem Platz sitzen“, sagte Mayer. Die Richter sahen das anders. „Auch beim Genuss von Speisen unter Alkoholbegleitung sind die mit dem Alkoholkonsum typischerweise einhergehenden Infektionsgefahren nicht ausgeschlossen. Denn der Konsum von Alkohol lässt die Lautstärke von Gesprächen und Gelächter ansteigen und auch die Verweildauer in einem Lokal verlängern“, erläuterten sie. „Dies begünstigt gerade in der kalten Jahreszeit ohne ausreichende Belüftung typischerweise die Ansteckungsgefahr.“