Gericht entscheidet über Lockdown-Klage eines Wirtes
Ein anstehendes Gerichtsurteil könnte ein Präzedenzfall für die Brandenburger Gastronomie sein: Das Landgericht Potsdam entscheidet dieser Tage über die Klage eines Gastronomen gegen das Land auf Entschädigung für die coronabedingte Schließung seines Betriebes. Auch der Betreiber des Hotels und Lokals Schloss Diedersdorf (Teltow-Fläming) musste seinen Betrieb wegen der Eindämmungsverordnung fast komplett einstellen. Dadurch seien dem Gastronomen nach Abzug von ausgezahlten Soforthilfen allein in sechs Wochen der Schließung vom 22. März bis Anfang Mai rund 350 000 Euro Schaden entstanden. Diesen Zeitraum mache er nun geltend, da ihn das Infektionsschutzgesetz für Entschädigungen vorsieht.
Anwalt fordert Entschädigung
Der Anwalt des Mannes ist der Auffassung, sein Mandant müsse Entschädigung für die Schließung erhalten, da er als sogenannter Ansteckungsverdächtiger gelte. „Es kann nicht sein, dass diejenigen, die einen Coronafall in den Betrieb einschleppen, vom Gesetz entschädigt werden, mein Mandant aber, der wie viele andere Gastronomen seinen Betrieb aus Schutz vor einer Ausbreitung des Virus geschlossen hat, leer aus geht“, sagte der Potsdamer Anwalt Thorsten Purps. Seit Ende Januar verhandelt das Gericht über den Fall. Zwar wirkt das Urteil nur zwischen den Beteiligten, die Entscheidung könnte jedoch Präzedenzwirkung haben. (lbn/TH)