Geld zurück wegen Impfvorschriften?
Griechenland hat beschlossen, in geschlossenen Räumen von Kinos, Theatern und Gastronomie künftig nur noch Geimpfte Platz zu erlauben und in Frankreich ist der Eintritt zu Kulturstätten ab 21. Juli nicht mehr ohne Nachweis möglich. Auch in Deutschland wird heftig diskutiert, ob Geimpften mehr Rechte zustehen sollen als Ungeimpften. Doch welche Konsequenzen hat die für die Reiseanbieter? Müssen sie ihren Kunden in entsprechenden Fällen Geld zurückzahlen?
Nein, meint Reiserechtsexperte Paul Degott: „Ich bin der Auffassung, dass solche Regeln hinzunehmen sind. Das fällt unter das allgemeine Lebensrisiko während einer Pandemie.“ Auch wenn es zu dieser konkreten Frage noch keine Gerichtsurteile gibt, so doch zu vergleichbaren Fällen aus der ersten oder zweiten Corona-Welle. Etwa zur Maskenpflicht am Urlaubsort. Hier lautete das Urteil meist: Der Veranstalter trägt nicht die Verantwortung für behördlich angeordnete Schutzmaßnahmen.
Preisminderung nur bei Nicht-Erfüllung des Reisevertrags
„Der Reiseveranstalter ist nur dazu verpflichtet, den Reisevertrag zu erfüllen“, so Degott. Der umfasst in den meisten Fällen nur den Transport, die Hotelunterbringung und die dortige Verpflegung. Ein Preisminderungsanspruch ergebe sich also nicht.
Etwas anders könnte die Frage zu bewerten sein, sofern das Hotel selbst im eigenen Restaurant nur Geimpfte bedienen darf. „Der Veranstalter kann dann nicht sagen: Die Verpflegung ist jetzt gestrichen. Er muss Abhilfe schaffen“, sagt Degott – also die Gäste anders versorgen.
(dpa/NZ)